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title: "Eigentumswohnung kaufen: 10 Schritte von der Finanzierung bis zum Einzug"
url: "https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/eigentumswohnung-kaufen-checkliste"
description: "Eigentumswohnung kaufen: Budget, Grunderwerbsteuer je Land, Förderung, Besichtigung, WEG-Unterlagen, Grundbuch und Kaufvertrag in zehn Schritten."
publisher: "A1 Asset One (Eigentümer-Ratgeber)"
author: "Redaktion des Eigentümer-Ratgebers"
published: "2026-10-03"
reviewed: "2026-10-03"
language: "de"
cite_as: "Eigentümer-Ratgeber (A1 Asset One), „Eigentumswohnung kaufen: 10 Schritte von der Finanzierung bis zum Einzug“, https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/eigentumswohnung-kaufen-checkliste, Stand 03.10.2026"
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# Eigentumswohnung kaufen: 10 Schritte von der Finanzierung bis zum Einzug

Quelle: [Eigentümer-Ratgeber: Eigentumswohnung kaufen: 10 Schritte von der Finanzierung bis zum Einzug](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/eigentumswohnung-kaufen-checkliste) · Quellen und Rechtsstand geprüft am 03.10.2026

**Kurz gesagt:** Wer eine Eigentumswohnung zum Selbstbewohnen kauft, klärt zuerst das Geld: Zum Kaufpreis kommen Grunderwerbsteuer (Berlin 6 %, Hamburg 5,5 %, Sachsen 5,5 %, Sachsen-Anhalt 5 %), Notar- und Grundbuchkosten und gegebenenfalls Makler. KfW-Förderung beantragen Sie vor dem Kaufvertrag (Programm 308: alternativ Vertrag mit aufschiebender Bedingung). Dann prüfen Sie Wohnung, Gemeinschaftseigentum, die Unterlagen der Gemeinschaft, Grundbuch und Teilungserklärung. Was zugesagt ist, gehört in den notariellen Vertrag; Absprachen außerhalb der Urkunde sind laut Bundesnotarkammer grundsätzlich unwirksam.

Sie haben sich entschieden: Sie wollen eine Eigentumswohnung kaufen und selbst darin wohnen. Ab jetzt zählt die Reihenfolge. Wer einen Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm erst nach dem unterschriebenen Kaufvertrag beantragt, ist zu spät; wer die Protokolle der Eigentümerversammlungen nicht liest, übersieht womöglich eine teure Sanierung, die er nach dem Kauf mitbezahlt.

Diese Seite ist die Handlungsliste nach der Entscheidung, in der Reihenfolge, in der Käufer handeln (Rechtsstand 03.10.2026). Ob sich Kaufen für Sie überhaupt lohnt, rechnet der Beitrag [Mieten oder kaufen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/mieten-oder-kaufen). Den ganzen Weg aus Käufer- und Verkäufersicht zeigt [Immobilie kaufen und verkaufen: der Ablauf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/immobilienkauf-verkauf-ablauf).

## Die Checkliste auf einen Blick

1. [Budget und Finanzierungsrahmen klären](#schritt-1-budget-und-finanzierungsrahmen-klären)
2. [Förderung prüfen, bevor Sie unterschreiben](#schritt-2-förderung-prüfen-bevor-sie-unterschreiben)
3. [Grunderwerbsteuer in Ihrem Land einplanen](#schritt-3-grunderwerbsteuer-in-ihrem-land-einplanen)
4. [Besichtigen: Wohnung und Gemeinschaftseigentum](#schritt-4-besichtigen-wohnung-und-gemeinschaftseigentum)
5. [Unterlagen der Eigentümergemeinschaft anfordern](#schritt-5-unterlagen-der-eigentümergemeinschaft-anfordern)
6. [Grundbuch lesen](#schritt-6-grundbuch-lesen)
7. [Teilungserklärung: was Ihnen gehört](#schritt-7-teilungserklärung-was-ihnen-gehört)
8. [Finanzierungszusage vor dem Notartermin](#schritt-8-finanzierungszusage-vor-dem-notartermin)
9. [Kaufvertragsentwurf prüfen](#schritt-9-kaufvertragsentwurf-prüfen)
10. [Nach dem Notartermin bis zum Einzug](#schritt-10-nach-dem-notartermin-bis-zum-einzug)

## Schritt 1: Budget und Finanzierungsrahmen klären

Zum Kaufpreis kommen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und gegebenenfalls ein Makler. Die Bundesnotarkammer zählt zum Finanzierungsbedarf „Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Gebühren für Notar und Grundbuchamt sowie ggf. Maklerprovision und zusätzliche Mittel für geplante Renovierungen“.

**Beispiel: Kaufpreis 300.000 €, ohne Makler und ohne Grundschuld**

| Land | Grunderwerbsteuer | Nebenkosten gesamt |
| --- | --- | --- |
| Berlin (6 %) | 18.000 € | 21.244,45 € (7,08 %) |
| Hamburg (5,5 %) | 16.500 € | 19.744,45 € (6,58 %) |
| Sachsen, etwa Leipzig (5,5 %) | 16.500 € | 19.744,45 € (6,58 %) |
| Sachsen-Anhalt, etwa Magdeburg (5 %) | 15.000 € | 18.244,45 € (6,08 %) |

In jeder Zeile stecken dieselben Notarkosten von 2.266,95 € (Kaufvertrag 2,0, Vollzug 0,5, Betreuung 0,5 Gebühren mit 19 % Umsatzsteuer) und Grundbuchkosten von 977,50 € (Eintragung des Eigentümers, Vormerkung und deren Löschung). Notar- und Grundbuchgebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt; je Land unterscheidet sich nur die Grunderwerbsteuer. Das ist ein Beispiel, keine Notarrechnung: Auslagen, Makler und eine Grundschuld für die Bank sind nicht enthalten, und welche Gebühren anfallen, hängt vom Auftrag und vom Vertrag ab. Die ausführliche Rechnung mit Grundschuld steht im Beitrag [Mieten oder kaufen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/mieten-oder-kaufen).

**Makler:** Wie die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden darf, erklärt der Beitrag [Immobilie verkaufen ohne Makler](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/immobilie-verkaufen-ohne-makler).

**Eigenkapital:** Eine feste Quote nennen wir hier nicht, weil wir dafür keine amtliche Quelle haben. Fest steht nur: Die Nebenkosten gehören zum Finanzierungsbedarf, und das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) zählt sie zu den förderfähigen Kosten (Schritt 2). Wie viel Eigenkapital Ihre Bank erwartet, klären Sie mit ihr.

**Zinsen: was die Statistik zeigt.** Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich den durchschnittlichen Effektivzins neuer Wohnungsbaukredite an private Haushalte, getrennt nach der Zinsbindung (Stand vom 01.10.2026, abgerufen 03.10.2026):

| Anfängliche Zinsbindung | Effektivzins August 2026 (vorläufig) |
| --- | --- |
| variabel oder bis 1 Jahr | 4,40 % |
| über 1 bis 5 Jahre | 4,03 % |
| über 5 bis 10 Jahre | 3,81 % |
| über 10 Jahre | 4,04 % |
| alle Laufzeiten | 4,01 % |

Bei einer Zinsbindung über 10 Jahre lag der Durchschnitt im Mai 2026 bei 3,97 %, im Juni bei 3,98 % und im Juli bei 3,92 %. Die Werte sind ein „volumengewichteter Durchschnittssatz über alle im Laufe des Berichtsmonats abgeschlossenen Neuvereinbarungen“ (Bundesbank). Sonstige Kosten wie für Verwaltung, Dokumente oder Kreditversicherungen sind darin nicht enthalten. Ihr eigenes Angebot kann davon abweichen; eine Prognose ist das nicht.

**Beispielrate (vereinfacht):** Darlehen 300.000 €, Zins 4,04 % (der Augustwert, vereinfacht als Sollzins mit monatlicher Verzinsung angesetzt), anfängliche Tilgung 2 %. Die Rate beträgt dann 1.510 € im Monat, anfangs 1.010 € Zins und 500 € Tilgung. Nach 10 Jahren sind noch rund 226.220 € offen. Zins, Tilgung und Darlehenshöhe sind Annahmen, keine Kondition.

**Zinsbindung:** Nach ihrem Ende gilt ein neuer Zins für die Restschuld. Was das für die langfristige Rechnung bedeutet, beschreibt der Beitrag [Vermögensaufbau mit Immobilien](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/vermoegensaufbau-immobilien). Welche Laufzeit zu Ihnen passt, ist eine Frage für die Finanzierungsberatung.

## Schritt 2: Förderung prüfen, bevor Sie unterschreiben

Das Wohneigentumsprogramm der KfW verlangt den Antrag vor dem Kaufvertrag, das Familienprogramm 308 den Antrag vor dem Kauf oder einen Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung. Prüfen Sie die Förderung deshalb, bevor Sie einen Notartermin vereinbaren.

| Programm | Für wen, wie viel | Wann beantragen |
| --- | --- | --- |
| **Wohneigentumsprogramm (124)** | Kauf oder Bau selbst genutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen, bis zu 100.000 € je Vorhaben. Förderfähig sind Kaufpreis, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung und „Nebenkosten (z. B. Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer)“. Nicht für vermietete Flächen. Absicherung in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag | über Ihren Finanzierungspartner, „bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben“ |
| **Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)** | Familien mit mindestens einem Kind unter 18, Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € je weiterem Kind; Kauf einer bestehenden Wohnung mit Energieausweis der Klasse F, G oder H, die anschließend energetisch saniert wird. Kredit 140.000 € bis 180.000 € je nach Kinderzahl. Nebenkosten sind nicht förderfähig | „vor dem Kauf der Wohnimmobilie“ oder Kaufvertrag „mit einer aufschiebenden Bedingung“; Zahlungen erst nach Antragstellung |

Weitere Bedingungen bei Programm 308 laut KfW: Sie nutzen die Wohnung selbst als Eigentümer mit mindestens 50 % Miteigentumsanteil, es ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland, und die Sanierung (mindestens auf „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder bestimmte Einzelmaßnahmen wie Fenster, Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien, Fassaden- oder Dachdämmung) ist „maximal 4,5 Jahre nach der Zusage durch die KfW“ abzuschließen. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob die geplanten Maßnahmen Ihre Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum betreffen (Schritt 4); ob die Bedingungen bei Ihrer Wohnung erfüllbar sind, klären Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.

**Zinsen der KfW:** Am 03.10.2026 nannte die KfW für Programm 124 einen Effektivzins „ab 4,65 %“ (Zinsbeispiel mit 25 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Jahren und 5 Jahren Zinsbindung) und für Programm 308 „ab 0,01 %“. Die Konditionen „werden laufend angepasst“; maßgeblich ist der Stand am Tag Ihres Antrags. Förderprogramme der Länder sind hier nicht erfasst.

## Schritt 3: Grunderwerbsteuer in Ihrem Land einplanen

Die Grunderwerbsteuer ist im Beispiel oben der größte Posten der Nebenkosten. Das Bundesgesetz sieht 3,5 % vor (§ 11 Abs. 1 GrEStG), die Länder dürfen den Satz selbst bestimmen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Für die vier Länder, in denen Berlin, Hamburg, Leipzig und Magdeburg liegen, gilt am 03.10.2026:

| Land | Steuersatz | Rechtsgrundlage |
| --- | --- | --- |
| Berlin | 6,0 % | § 3 Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, für Rechtsvorgänge ab 01.01.2014 |
| Hamburg | 5,5 % | § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, Fassung gültig ab 01.01.2023 |
| Sachsen (Leipzig) | 5,5 % | §§ 1, 2 Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz, für Rechtsvorgänge nach dem 31.12.2022 |
| Sachsen-Anhalt (Magdeburg) | 5 % | Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt, Fassung gültig ab 01.03.2012 |

- **Bemessungsgrundlage** ist die Gegenleistung, beim Kauf „der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG).
- **Wer schuldet sie?** Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG). „Regelmäßig wird aber im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist“ (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin).
- **Wer ist zuständig?** In Berlin für alle Berliner Grundstücke „zentral das Finanzamt Spandau“, in Hamburg zentral die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz. Für Leipzig und Magdeburg nennt diese Seite kein Finanzamt; den Vorgang zeigt ohnehin der Notar dem Finanzamt an (Schritt 10).
- **Wann fällig?** Einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids; das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen (§ 15 GrEStG). Hamburg schreibt dazu: „Die Steuerfestsetzung dauert in der Regel etwa sechs Wochen, kann aber im Einzelfall teilweise auch deutlich länger sein.“ Das ist eine Angabe der Behörde, keine Frist.
- **Kein Freibetrag für Erstkäufer.** §§ 3 und 4 GrEStG sehen keine Ausnahme für die erste eigene Wohnung oder für Selbstnutzer vor. Steuerfrei ist unter anderem der Erwerb durch den Ehegatten oder Lebenspartner des Verkäufers (§ 3 Nr. 4) und durch Personen, die mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind (§ 3 Nr. 6), sowie ein Erwerb bis 2.500 € (§ 3 Nr. 1).
- **Die Rücklage senkt die Steuer nicht.** Den Anteil an der Erhaltungsrücklage aus dem Kaufpreis herauszurechnen, mindert die Grunderwerbsteuer nicht: Der Kaufpreis ist „nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern“; die Rücklage ist Vermögen der Gemeinschaft und geht nicht auf den Käufer über (BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17, Leitsatz). Entschieden hat der BFH das für Teileigentum nach dem WEG vor der Reform 2020. Die Begründung trägt nach unserer Einschätzung auch für Wohnungseigentum und das heutige Recht, weil die Rücklage weiterhin zum Gemeinschaftsvermögen gehört (§ 9a Abs. 3 WEG). Anders ist es nach derselben Entscheidung bei Zubehör, das nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Ob und wie Sie Zubehör im Vertrag ausweisen, klärt im Einzelfall eine Steuerberatung.

## Schritt 4: Besichtigen: Wohnung und Gemeinschaftseigentum

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie mehr als die eigenen vier Wände: Für Dach, Fassade, Fenster und Leitungen zahlen alle Eigentümer, nach dem Gesetz nach ihrem Anteil, soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Schauen Sie deshalb bei der Besichtigung auch dorthin.

1. **Energieausweis verlangen.** Verkäufer oder Makler müssen ihn „spätestens bei der Besichtigung“ vorlegen, auch als deutlich sichtbarer Aushang; nach dem Kaufvertrag müssen sie ihn unverzüglich übergeben (§ 80 Abs. 4 Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, bisher Gebäudeenergiegesetz). Er gilt zehn Jahre, wird für das ganze Gebäude ausgestellt und dient „ausschließlich der Information“. Für Baudenkmäler gelten diese Pflichten nicht (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GModG). Die Effizienzklasse ist auch für die KfW-Förderung 308 wichtig (Schritt 2).
2. **Die Wohnung selbst:** Feuchtigkeit, Zustand der Fenster, sichtbare Leitungen, Bad und Elektrik. Notieren Sie, was Ihnen auffällt, und fragen Sie nach.
3. **Das Gemeinschaftseigentum:** Treppenhaus, Keller, Dach, Fassade und Heizungsanlage. Tragende Teile und gemeinschaftliche Anlagen sind kein Sondereigentum (§ 5 Abs. 2 WEG). Fenster nebst Rahmen stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum (BGH, Urteil vom 02.03.2012, V ZR 174/11), ebenso Versorgungsleitungen, soweit sie durch Gemeinschaftsflächen laufen (BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 57/12), und Wohnungseingangstüren insgesamt (BGH, Urteil vom 25.10.2013, V ZR 212/12). Die Entscheidungen sind zum WEG vor dem 01.12.2020 ergangen; § 5 Abs. 2 WEG ist inhaltlich gleich geblieben. Was wem gehört, erklärt [Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/weg-verwaltung/gemeinschaftseigentum-sondereigentum).
4. **Heizung:** Fragen Sie nach Art und Alter der Anlage und lesen Sie in den Protokollen nach, ob ein Austausch besprochen wurde (Schritt 5). Welche gesetzlichen Pflichten für Heizungen in der Gemeinschaft gelten, steht im Beitrag [Heizungsgesetz für WEG-Eigentümer](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/modernisieren-energie/heizungsgesetz-weg-eigentuemer).
5. **Fachkundig prüfen lassen:** Die Bundesnotarkammer empfiehlt Käufern, den Zustand zu begutachten, „z. B. durch gemeinsame Besichtigung mit dem Verkäufer und/oder durch einen Bausachverständigen“.
6. **Umfeld:** Infrastruktur und Beeinträchtigungen der Umgebung gehören nach der Bundesnotarkammer ebenfalls auf die Liste des Käufers.
7. **Preis einordnen:** Die Bundesnotarkammer rät, „Vergleichspreise zu ermitteln“. Welche amtlichen Daten es dafür gibt, zeigt [Wohnung: Wert ermitteln](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/wohnung-wert-ermitteln).

## Schritt 5: Unterlagen der Eigentümergemeinschaft anfordern

Mit der Wohnung kaufen Sie die Finanzen und die offenen Entscheidungen der Gemeinschaft mit. Die Unterlagen bekommen Sie in der Regel über den Verkäufer: Das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hat nur „jeder Wohnungseigentümer“ (§ 18 Abs. 4 WEG, mehr dazu unter [Einsicht in die Verwaltungsunterlagen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/weg-verwaltung/einsicht-verwaltungsunterlagen)). In die Beschluss-Sammlung können Sie auch selbst schauen, wenn der Verkäufer Sie dazu ermächtigt (§ 24 Abs. 7 Satz 8 WEG). Für die Anfrage bei der Verwaltung kann der Verkäufer die Vorlage [E-Mail: Einsicht in Verwaltungsunterlagen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/email-einsicht-unterlagen) nutzen.

| Unterlage | Darauf achten | Mehr dazu |
| --- | --- | --- |
| Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung | Was zu Ihrer Wohnung gehört, wie Kosten verteilt werden, ob Vermieten oder Verkauf eingeschränkt ist (Schritt 7) | [Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/weg-verwaltung/teilungserklaerung-gemeinschaftsordnung) |
| Protokolle der Eigentümerversammlungen | Geplante Sanierungen, Streit, Anfechtungen, Kredite der Gemeinschaft; zumindest die letzten drei Jahre | [Protokoll der Eigentümerversammlung](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/eigentuemerversammlung/protokoll-eigentuemerversammlung) |
| Beschluss-Sammlung | Wortlaut der Beschlüsse und der Urteilsformeln aus WEG-Gerichtsverfahren, soweit nach dem 01.07.2007 ergangen (§ 24 Abs. 7 WEG), etwa zu Sonderumlagen und Krediten | [Sonderumlage in der WEG](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/sonderumlage-weg) |
| Wirtschaftsplan | Höhe Ihres künftigen Hausgelds und der Zuführung zur Rücklage | [Hausgeld](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/hausgeld-weg), [Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/wirtschaftsplan-hausgeldabrechnung-unterschied) |
| Jahresabrechnungen der letzten Jahre | Nachzahlungen, Rückstände, Entwicklung der Kosten | [Jahresabrechnung prüfen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/jahresabrechnung-pruefen-weg) |
| Vermögensbericht | Stand der Rücklagen und wesentliches Gemeinschaftsvermögen (§ 28 Abs. 4 WEG) | [Erhaltungsrücklage](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/erhaltungsruecklage-weg) |

**Warum die Protokolle so wichtig sind:** Nach dem Bundesgerichtshof lässt sich „auch ein durchschnittlicher Käufer einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit“ üblicherweise „zumindest die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre“ vorlegen und sieht sie auf anstehende größere Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen durch (BGH, Urteil vom 15.09.2023, V ZR 77/22, Rn. 44). Das ist eine Beschreibung des Üblichen, keine gesetzliche Frist; ältere Protokolle können ebenso aufschlussreich sein.

**Der Verkäufer muss aufklären, Sie sollten trotzdem lesen.** Über anstehende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum mit erheblichem Kostenumfang muss der Verkäufer auch ungefragt aufklären, selbst wenn noch keine Sonderumlage beschlossen ist (V ZR 77/22, Rn. 23 bis 26). Unterlagen nur bereitzustellen genügt dafür nicht immer. Ein Beschluss über eine Sonderumlage ist aber weder Sach- noch Rechtsmangel der Wohnung (Rn. 10). Wer die Unterlagen selbst liest, erkennt Kosten, bevor er sich bindet.

**Kredite der Gemeinschaft:** Finanziert die Gemeinschaft eine Sanierung über ein Darlehen, kann das ordnungsmäßig sein, wenn das Risiko von Nachschüssen in der Versammlung erörtert und protokolliert wurde (BGH, Urteil vom 25.09.2015, V ZR 244/14, zum WEG vor 2020). Solche Kredite finden Sie in den Protokollen und in der Beschluss-Sammlung.

Was jede Unterlage enthält und wer sie ausstellt, erklärt der Beitrag [Eigentumswohnung verkaufen: die Unterlagen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/eigentumswohnung-verkaufen-unterlagen) aus Sicht des Verkäufers.

## Schritt 6: Grundbuch lesen

Das Grundbuch zeigt, wem die Wohnung gehört und welche Rechte Dritter darauf lasten. Jedes Grundbuchblatt besteht aus „der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen“ (§ 4 Grundbuchverfügung).

| Teil | Was dort steht | Worauf Sie achten |
| --- | --- | --- |
| Bestandsverzeichnis | Miteigentumsanteil, Grundstück und das Sondereigentum; für den Inhalt wird auf die Teilungserklärung verwiesen (§ 3 Wohnungsgrundbuchverfügung) | Stimmen Wohnung, Keller und Miteigentumsanteil mit dem Angebot überein? Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung muss ausdrücklich eingetragen sein |
| Abteilung I | Eigentümer | Ist der Verkäufer eingetragen? |
| Abteilung II | „alle Belastungen“ außer Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, Verfügungsbeschränkungen sowie Vormerkungen und Widersprüche zum Eigentum (§ 10 Abs. 1 Grundbuchverfügung), etwa ein Wegerecht, ein Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht | Was bleibt nach dem Kauf bestehen? Übernommene Rechte müssen im Vertrag stehen |
| Abteilung III | „Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden“ (§ 11 Abs. 1 Grundbuchverfügung) | Werden die Belastungen des Verkäufers gelöscht? Die Löschungsunterlagen besorgt nach der Bundesnotarkammer der Notar |

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht muss der Verkäufer beseitigen, auch wenn Sie es kennen (§ 442 Abs. 2 BGB), es sei denn, Sie übernehmen es im Vertrag (§ 435 BGB).

**Berlin und Hamburg:** In beiden Städten gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 eine Verordnung nach § 250 BauGB. Wurde ein Haus danach in Eigentumswohnungen aufgeteilt, kann die Genehmigung bestimmen, dass auch der Verkauf einer Wohnung genehmigt werden muss; diese Pflicht steht dann im Wohnungsgrundbuch (§ 250 Abs. 3 Satz 2, 3 BauGB). Einzelheiten: [Umwandlung in Berlin](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/umwandlung-eigentumswohnung-berlin) und [Umwandlung in Hamburg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/hamburg/umwandlung-eigentumswohnung-hamburg). Für Leipzig und Magdeburg haben wir solche Regeln nicht recherchiert.

**Gemeindliches Vorkaufsrecht:** Das allgemeine Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht beim Kauf von Wohnungseigentum nicht (§ 24 Abs. 2 BauGB).

**Wie Sie an den Auszug kommen:** Einsicht hat, „wer ein berechtigtes Interesse darlegt“ (§ 12 Abs. 1 GBO). Am einfachsten über den Verkäufer oder mit seiner Vollmacht. Vor der Beurkundung prüft der Notar das Grundbuch ohnehin (Bundesnotarkammer). Wie der Antrag beim Grundbuchamt läuft, zeigt [Grundbuchauszug beantragen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/grundbuchauszug-beantragen).

## Schritt 7: Teilungserklärung: was Ihnen gehört

Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung legt fest, was zu Ihrer Wohnung gehört und welche Regeln in der Gemeinschaft gelten. Prüfen Sie vor allem:

- **Sondereigentum und Sondernutzungsrechte:** Gehören Keller, Stellplatz, Garten oder Terrasse wirklich zu Ihrer Wohnung, und als Eigentum oder als Nutzungsrecht?
- **Zweckbestimmung:** Ist die Einheit als Wohnung oder als Teileigentum (nicht zu Wohnzwecken) ausgewiesen?
- **Kostenverteilung:** Weicht sie vom gesetzlichen Maßstab nach Miteigentumsanteilen ab (§ 16 Abs. 2 WEG)?
- **Vermietungsbeschränkungen**, falls Sie später vermieten wollen.
- **Veräußerungszustimmung:** Ist vereinbart, dass ein Verkauf der Zustimmung etwa des Verwalters bedarf, sind Kaufvertrag und Übertragung „unwirksam, solange nicht die erforderliche Zustimmung erteilt ist“; versagt werden darf sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 WEG).

**Was Sie als Käufer bindet:** Vereinbarungen der Eigentümer und Beschlüsse, die aufgrund einer Vereinbarung gefasst werden (Öffnungsklausel), wirken gegen Sie nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Alle übrigen Beschlüsse binden Sie auch ohne Eintragung (§ 10 Abs. 3 WEG). Deshalb gehören Beschluss-Sammlung und Protokolle zur Prüfung dazu.

Was in der Teilungserklärung typischerweise steht und wie Sie sie lesen, erklärt der Beitrag [Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/weg-verwaltung/teilungserklaerung-gemeinschaftsordnung).

## Schritt 8: Finanzierungszusage vor dem Notartermin

Mit der Beurkundung sind Sie gebunden. Die Bundesnotarkammer rät deshalb: „Der Käufer sollte vor der Beurkundung auch die Finanzierung des Kaufpreises sicherstellen.“

1. **Verbindliche Zusage der Bank** vor dem Termin einholen.
2. **Förderung:** Der KfW-Antrag ist gestellt; bei Programm 308 genügt alternativ ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, siehe Schritt 2.
3. **Unterlagen für die Grundschuld** der Bank gehen nach der Bundesnotarkammer „bereits vor der Beurkundung des Kaufvertrags an den Notar“.
4. **Auszahlung:** Die Bank zahlt „in aller Regel nicht aus, bevor die Grundschuld eingetragen ist“ (Bundesnotarkammer). Planen Sie die Zahlungsfrist im Vertrag entsprechend.

## Schritt 9: Kaufvertragsentwurf prüfen

Den Vertrag entwirft der Notar; was darin steht, bestimmen Sie und der Verkäufer. Ein Kaufvertrag über eine Wohnung „bedarf der notariellen Beurkundung“ (§ 311b Abs. 1 BGB).

1. **Entwurf rechtzeitig verlangen.** Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, etwa einem Bauträger, ist es ein Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB): Dann soll Ihnen der Notar den beabsichtigten Text „im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung“ zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2, Satz 3 BeurkG). Beim Kauf von privat gilt diese Frist nicht kraft Gesetzes; bitten Sie trotzdem früh um den Entwurf. Fragen an den Notar sind nach der Bundesnotarkammer mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
2. **Alles Wichtige in den Vertrag.** Was Ihnen an der Wohnung wichtig ist, muss als Beschaffenheit in der Urkunde stehen. Bei einem umfassenden Haftungsausschluss haftet der Verkäufer für Eigenschaften, die Sie nach dem Exposé erwarten durften, in aller Regel nicht; Angaben aus einer Besichtigung werden nicht Vertragsinhalt, wenn der Vertrag sie nicht erwähnt (BGH, Urteil vom 22.04.2016, V ZR 23/15, Leitsatz, Rn. 18). Die Entscheidung erging zum Kaufrecht vor 2022; ihre Begründung, dass der beurkundete Text maßgeblich ist, folgt aus der Formpflicht des § 311b BGB, die unverändert gilt. Dass sie deshalb heute ebenso trägt, ist unsere Einschätzung, keine neue Entscheidung des BGH. Die Bundesnotarkammer warnt: Vereinbarungen außerhalb der Urkunde „sind grundsätzlich unwirksam und können darüber hinaus zur Ungültigkeit des gesamten Kaufvertrages führen“.
3. **Haftungsausschluss verstehen.** Er greift nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). Arglist müssen Sie beweisen, und grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers genügt dafür nicht (V ZR 23/15, Rn. 21, 28). Kennen Sie einen Mangel beim Vertragsschluss, haben Sie deswegen keine Rechte (§ 442 Abs. 1 BGB).
4. **Übergabetag festlegen.** Ab der Übergabe tragen Sie die Lasten und erhalten die Nutzungen (§ 446 BGB), soweit der Vertrag nichts anderes regelt; den Tag bestimmt der Vertrag. Dazu gehört im Verhältnis zum Verkäufer auch das [Hausgeld](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/hausgeld-weg).
5. **Sonderumlagen und Hausgeld regeln.** Eine Sonderumlage, die vor dem Eigentumswechsel beschlossen, aber erst danach durch Abruf fällig wird, zahlt der Käufer (BGH, Urteil vom 15.12.2017, V ZR 257/16, zum WEG vor 2020; dass das für heute beschlossene Vorschüsse ebenso gilt, ist unsere Einschätzung). Ausnahmsweise kann ein Käufer über einen erneuten Vorschussbeschluss auch für Hausgeld aus der Zeit vor dem Kauf einstehen müssen (BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 235/23). Regeln Sie im Vertrag, wer was bis zu welchem Stichtag trägt.
6. **Verwalterzustimmung**, wenn die Teilungserklärung sie verlangt (Schritt 7): Der Vertrag sollte regeln, wer sie einholt.
7. **Kosten:** Beurkundung, Auflassung und Eintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB), wer die Grunderwerbsteuer zahlt, bestimmt der Vertrag (Schritt 3).

Wie der Termin abläuft und was der Notar danach erledigt, steht im Beitrag [Der Notar beim Immobilienkauf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/notar-immobilienkauf).

## Schritt 10: Nach dem Notartermin bis zum Einzug

Nach der Unterschrift läuft vieles über den Notar. Üblich ist diese Reihenfolge; im Einzelnen bestimmt sie Ihr Kaufvertrag:

1. **Anzeige an das Finanzamt:** Der Notar zeigt den Vertrag „innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung“ an (§ 18 Abs. 3 GrEStG).
2. **Vormerkung:** Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum. Eine Verfügung, die danach über die Wohnung getroffen wird, ist „insoweit unwirksam, als sie den Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde“ (§ 883 Abs. 2 BGB).
3. **Steuerbescheid und Zahlung:** Die Grunderwerbsteuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn das Finanzamt keine längere Frist setzt (§ 15 GrEStG).
4. **Unbedenklichkeitsbescheinigung:** Das Finanzamt erteilt sie, wenn die Steuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist; ohne sie trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein (§ 22 GrEStG).
5. **Fälligkeitsmitteilung des Notars:** Liegen die vereinbarten Voraussetzungen vor, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis fällig ist.
6. **Kaufpreis zahlen** innerhalb der Frist, die der Vertrag bestimmt.
7. **Übergabe der Wohnung:** Lassen Sie sich spätestens jetzt den Energieausweis übergeben, falls Sie ihn noch nicht haben; nach dem Kaufvertrag ist er unverzüglich zu übergeben (§ 80 Abs. 4 GModG).
8. **Umschreibung im Grundbuch:** Ab der Eintragung sind Sie Eigentümer und Mitglied der Gemeinschaft.
9. **Ummelden:** Wer eine Wohnung bezieht, muss sich „innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden“ (§ 17 Abs. 1 BMG).
10. **Verwaltung informieren:** Teilen Sie der Hausverwaltung den Eigentümerwechsel und Ihre Kontaktdaten mit, damit Einladungen und Abrechnungen Sie erreichen. Das ist Praxis, keine gesetzliche Pflicht.

**Grundsteuer im Jahr des Kaufs:** Sie wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Die Berliner Finanzverwaltung schreibt: „Ein Verkauf von Eigentum wirkt sich bei der Grundsteuer immer erst zum 01.01. des nächsten Kalenderjahres aus“; Vereinbarungen im Kaufvertrag wirken „zwischen den Vertragsparteien, aber nicht gegenüber dem Finanzamt“. Regeln Sie den Ausgleich für das laufende Jahr deshalb im Vertrag. Einzelheiten je Stadt: [Grundsteuer Berlin](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/grundsteuer-berlin), [Grundsteuer Hamburg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/hamburg/grundsteuer-hamburg) (Hamburg hat ein eigenes Grundsteuergesetz) und [Grundsteuer Leipzig und Sachsen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/leipzig/grundsteuer-leipzig-sachsen).

## Sonderfall: Die Wohnung ist vermietet

Wohnt noch ein Mieter in der Wohnung, gilt „Kauf bricht nicht Miete“: Sie treten als Erwerber in das Mietverhältnis ein (§ 566 BGB). Was Käufer dann prüfen sollten, erklärt der Beitrag [Vermietete Wohnung kaufen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/vermietete-wohnung-kaufen). Wer eine Wohnung als Kapitalanlage kauft, findet die Rechnung unter [Eigentumswohnung als Kapitalanlage](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/geld-abrechnung/eigentumswohnung-kapitalanlage-rendite).

## Wann Sie sich beraten lassen sollten

Diese Checkliste ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die richtigen Ansprechpartner:

- **Notar:** für alle Fragen zum Vertragsentwurf, zur Reihenfolge von Zahlung und Eintragung und zu Klauseln, die Sie nicht verstehen.
- **Bausachverständiger:** für den Zustand von Wohnung und Gemeinschaftseigentum, besonders bei älteren Gebäuden oder wenn die Protokolle Schäden erwähnen.
- **Steuerberatung:** bei Sonderfällen wie Kauf von Angehörigen, Ausweis von Zubehör im Vertrag oder späterer Vermietung.
- **Rechtsanwalt:** wenn nach dem Kauf Mängel auftauchen oder Sie Zweifel an Angaben des Verkäufers haben.
- **Finanzierungsberatung:** für Zinsbindung, Tilgung und die Kombination mit Förderkrediten.

## Häufige Fragen

### Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026 in Berlin, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt?

Berlin 6 %, Hamburg 5,5 %, Sachsen (etwa Leipzig) 5,5 % und Sachsen-Anhalt (etwa Magdeburg) 5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Die Sätze legen die Länder in eigenen Gesetzen fest (Stand 03.10.2026).

### Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig; das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen (§ 15 GrEStG). Erst wenn die Steuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die Sie nicht als Eigentümer eingetragen werden (§ 22 GrEStG).

### Gibt es bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag für die erste eigene Wohnung?

Nein. §§ 3 und 4 GrEStG sehen keine Ausnahme für Erstkäufer oder Selbstnutzer vor. Steuerfrei ist unter anderem der Erwerb durch den Ehegatten oder Lebenspartner des Verkäufers und durch Personen, die mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind, etwa wenn ein Kind von den Eltern kauft (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG).

### Senkt der Anteil an der Erhaltungsrücklage die Grunderwerbsteuer?

Nein. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Kaufpreis nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist; die Rücklage gehört der Gemeinschaft und geht nicht auf den Käufer über (BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17, entschieden für Teileigentum nach dem WEG vor 2020).

### Habe ich immer zwei Wochen Zeit für den Vertragsentwurf?

Nicht immer. Die Regelfrist von zwei Wochen gilt für Verbraucherverträge, also wenn Sie als Privatperson von einem Unternehmer kaufen, etwa von einem Bauträger (§ 17 Abs. 2a BeurkG, § 310 Abs. 3 BGB). Kaufen Sie von einer Privatperson, gilt sie nicht kraft Gesetzes; fordern Sie den Entwurf dann so früh an, dass Sie ihn in Ruhe prüfen können.

### Welche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft brauche ich vor dem Kauf?

Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der Eigentümerversammlungen (der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass ein durchschnittlicher Käufer zumindest die der letzten drei Jahre durchsieht), die Beschluss-Sammlung, den Wirtschaftsplan, die letzten Jahresabrechnungen und den Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklage.

### Was bedeutet Abteilung II im Grundbuch?

Dort stehen alle Belastungen außer Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, außerdem Verfügungsbeschränkungen sowie Vormerkungen und Widersprüche zum Eigentum (§ 10 Abs. 1 Grundbuchverfügung), etwa ein Wegerecht, ein Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht. Grundschulden und Hypotheken stehen in Abteilung III.

### Wann beantrage ich KfW-Förderung?

Vor dem Kaufvertrag. Beim Wohneigentumsprogramm (124) stellen Sie den Antrag über Ihren Finanzierungspartner, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Beim Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) vor dem Kauf oder mit einem Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung (KfW, Stand 03.10.2026).

### Gilt, was im Exposé steht?

Sicher nur, wenn es als Beschaffenheit im notariellen Vertrag steht. Bei einem allgemeinen Haftungsausschluss haftet der Verkäufer für Eigenschaften aus dem Exposé in aller Regel nicht, außer er hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen (BGH, Urteil vom 22.04.2016, V ZR 23/15; § 444 BGB).

### Muss ich mich nach dem Einzug ummelden?

Ja. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG).

## Quellen des Beitrags

- [Berlin: § 3 Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (abgerufen 03.10.2026)](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NNLBE00004D13NN00000000006)
- [Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Flyer „Verkauf bzw. Kauf von Immobilien“, Stand 02/2026](https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/2022-05-flyer_immobilien_verkauf.pdf)
- [Hamburg: § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (abgerufen 03.10.2026)](https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006B8FNN00000000003)
- [hamburg.de: Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit (abgerufen 03.10.2026)](https://www.hamburg.de/service/info/11311613/n0/)
- [Sachsen: Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz (Stand vom 03.10.2026)](https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19800-Saechsisches-Grunderwerbsteuersatzgesetz)
- [Sachsen-Anhalt: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (abgerufen 03.10.2026)](https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NNLST000046A4)
- [§ 3 GrEStG: Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html)
- [§ 9 GrEStG: Gegenleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html)
- [§ 11 GrEStG: Steuersatz, Abrundung](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html)
- [§ 13 GrEStG: Steuerschuldner](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__13.html)
- [§ 15 GrEStG: Fälligkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__15.html)
- [§ 18 GrEStG: Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__18.html)
- [§ 22 GrEStG: Unbedenklichkeitsbescheinigung](https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__22.html)
- [Deutsche Bundesbank: MFI-Zinsstatistik, Wohnungsbaukredite an private Haushalte, Zinsbindung über 10 Jahre (Stand vom 01.10.2026)](https://api.statistiken.bundesbank.de/rest/data/BBIM1/M.DE.B.A2C.P.R.A.2250.EUR.N)
- [KfW: Wohneigentumsprogramm (124) (abgerufen 03.10.2026)](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-(124)/)
- [KfW: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) (abgerufen 03.10.2026)](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/)
- [Bundesnotarkammer: Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“ (Druck Januar 2020)](https://www.bnotk.de/fileadmin/user_upload_bnotk/presse/Informationsmaterialien/Infoblatt_Kauf-einer-gebrauchten-Immobilie.pdf)
- [§ 17 BeurkG: Grundsatz (Zweiwochenfrist bei Verbraucherverträgen)](https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html)
- [§ 434 BGB: Sachmangel](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html)
- [§ 442 BGB: Kenntnis des Käufers](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__442.html)
- [§ 444 BGB: Haftungsausschluss](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html)
- [§ 446 BGB: Gefahr- und Lastenübergang](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html)
- [§ 448 BGB: Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__448.html)
- [§ 883 BGB: Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__883.html)
- [§ 10 Grundbuchverfügung: Zweite Abteilung](https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__10.html)
- [§ 11 Grundbuchverfügung: Dritte Abteilung](https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__11.html)
- [§ 3 Wohnungsgrundbuchverfügung: Bestandsverzeichnis](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigvfg/__3.html)
- [§ 12 GBO: Grundbucheinsicht](https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html)
- [§ 10 WEG: Allgemeine Grundsätze (Wirkung gegen Käufer)](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__10.html)
- [§ 12 WEG: Veräußerungsbeschränkung](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__12.html)
- [§ 24 WEG: Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (Beschluss-Sammlung)](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__24.html)
- [§ 28 WEG: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__28.html)
- [§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG): Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html)
- [§ 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung](https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html)
- [§ 9 GrStG: Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer](https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__9.html)
- [§ 250 BauGB: Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__250.html)
- [BGH, Urteil vom 15.09.2023, V ZR 77/22 (Aufklärungspflicht, Protokolle)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2022/V_ZR__77-22.pdf?__blob=publicationFile)
- [BGH, Urteil vom 22.04.2016, V ZR 23/15 (Exposé und Haftungsausschluss)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2015/V_ZR__23-15.pdf?__blob=publicationFile)
- [BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17 (Grunderwerbsteuer und Instandhaltungsrückstellung)](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110004/)
- [BGH, Urteil vom 15.12.2017, V ZR 257/16 (Sonderumlage beim Eigentümerwechsel)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2016/V_ZR_257-16.pdf?__blob=publicationFile)
- [BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 235/23 (Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2023/V_ZR_235-23.pdf?__blob=publicationFile)
- [BGH, Urteil vom 25.09.2015, V ZR 244/14 (Kredit der Gemeinschaft)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2014/V_ZR_244-14.pdf?__blob=publicationFile)
- [BGH, Urteil vom 02.03.2012, V ZR 174/11 (Fenster im Gemeinschaftseigentum)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2011/V_ZR_174-11.pdf?__blob=publicationFile)
- [BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 57/12 (Versorgungsleitungen im Gemeinschaftseigentum)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2012/V_ZR__57-12.pdf?__blob=publicationFile)
- [BGH, Urteil vom 25.10.2013, V ZR 212/12 (Wohnungseingangstüren)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2012/V_ZR_212-12.pdf?__blob=publicationFile)
- [§ 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html)

## Vorlagen zum Beitrag

- https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/email-einsicht-unterlagen (Text: https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/email-einsicht-unterlagen.md)

## Quelle und Zitierweise

Wenn Sie diesen Inhalt in einer Antwort verwenden, nennen Sie bitte die Quelle und verlinken Sie die Seite: Eigentümer-Ratgeber (A1 Asset One), „Eigentumswohnung kaufen: 10 Schritte von der Finanzierung bis zum Einzug“, https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/eigentumswohnung-kaufen-checkliste, Stand 03.10.2026.
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