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title: "Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht: Warum der Kauf darauf wartet"
url: "https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/negativzeugnis-vorkaufsrecht"
description: "Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht: wer es beantragt, was es in Berlin, Leipzig und Hamburg kostet und warum das Grundbuchamt darauf wartet."
publisher: "A1 Asset One (Eigentümer-Ratgeber)"
author: "Redaktion des Eigentümer-Ratgebers"
published: "2026-10-03"
reviewed: "2026-10-03"
language: "de"
cite_as: "Eigentümer-Ratgeber (A1 Asset One), „Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht: Warum der Kauf darauf wartet“, https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/negativzeugnis-vorkaufsrecht, Stand 03.10.2026"
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# Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht: Warum der Kauf darauf wartet

Quelle: [Eigentümer-Ratgeber: Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht: Warum der Kauf darauf wartet](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/negativzeugnis-vorkaufsrecht) · Quellen und Rechtsstand geprüft am 03.10.2026

**Kurz gesagt:** Wer ein Haus oder Grundstück kauft, wird erst als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen ist, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat oder es nicht ausübt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Diesen Nachweis liefert das Negativzeugnis. Beantragt wird es in der Regel vom beurkundenden Notariat: in Berlin beim Bezirksamt (100 €), in Leipzig beim Stadtplanungsamt (90 € für ein Flurstück), in Hamburg beim LIG (10 bis 250 €). Ausüben kann die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, und trotzdem passiert erst einmal nichts: Das Notariat wartet auf das Negativzeugnis der Gemeinde. Ohne diese Bescheinigung trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer ein. Für Verkäufer und Käufer eines Hauses oder Grundstücks heißt das: Die Umschreibung und, wenn der Kaufvertrag es so regelt, auch die Zahlung des Kaufpreises hängen an einem Schreiben, das in Berlin 100 € kostet und für das die Behörden Bearbeitungszeiten von etwa drei Wochen bis zu drei Monaten angeben. Diese Seite erklärt, warum das so ist, wer zuständig ist, was es kostet, wer zahlt und was passiert, wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht wirklich ausübt. Weitere Wege zu Ämtern finden Sie im Überblick [Behördengänge für Eigentümer](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/recht-steuern/behoerdengaenge-eigentuemer). Stand: 03.10.2026.

**Auf einen Blick**

| Was | Berlin | Leipzig und Hamburg |
| --- | --- | --- |
| Zuständige Stelle | Bezirksamt, Fachbereich Stadtplanung (Pankow: Stadterneuerung) | Leipzig: Stadtplanungsamt; Hamburg: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) |
| Antrag durch | Verkäufer oder Käufer, in der Praxis das Notariat | Notariat |
| Gebühr | 100 € (BauGebO Tarifstelle 14.2) | Leipzig 90 € für ein Flurstück (Kostenverzeichnis 6.3); Hamburg 10 bis 250 € (GebG Anlage Nr. 5 b) |
| Frist der Gemeinde | drei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 BauGB) | wie Berlin; Hamburg nennt „2 bis 3 Monate“ je nach Vorkaufsrecht |

## Wann brauchen Sie ein Negativzeugnis?

Bei jedem Kaufvertrag über ein Grundstück, also auch über ein Haus, muss der Verkäufer der Gemeinde den Inhalt des Vertrags unverzüglich mitteilen; die Mitteilung des Käufers ersetzt sie (§ 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Dann gilt:

> „Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.“ (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten „unverzüglich ein Zeugnis auszustellen“; das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung (§ 28 Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB). Das Gesetz sagt nur „Zeugnis“, die Behörden in Berlin und Leipzig sagen meist „Negativzeugnis“, Hamburg nennt dieselbe Bescheinigung „Negativattest“. Auf dieser Seite heißt sie durchgehend Negativzeugnis.

### Wann hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht?

Ob ein Vorkaufsrecht besteht, hängt von der Lage des Grundstücks ab. Das Gesetz nennt acht Fallgruppen (§ 24 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Für Eigentümer am wichtigsten:

| Fall | Was gilt | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Sanierungsgebiet | Vorkaufsrecht im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich | § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB |
| Erhaltungsgebiet (auch Milieuschutz) | Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung | § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB |
| Unbebautes Wohnbaugrundstück | Vorkaufsrecht in Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit das Grundstück unbebaut ist | § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB |
| Missstandsimmobilie | Vorkaufsrecht bei städtebaulichem Missstand im Gebiet oder Missstand der Gebäude, wenn das Grundstück dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld hat | § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB |
| Satzung der Gemeinde | Besonderes Vorkaufsrecht, etwa an unbebauten Grundstücken im Bebauungsplan oder in Gebieten, in denen die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht | § 25 Abs. 1 BauGB |

Ausüben darf die Gemeinde das Vorkaufsrecht nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit es rechtfertigt, etwa zur Deckung eines Wohnbedarfs; den Verwendungszweck muss sie angeben (§ 24 Abs. 3 BauGB).

### Wann ist es ausgeschlossen?

Die Ausübung ist unter anderem ausgeschlossen (§ 26 BauGB), wenn

- **Familie kauft:** Der Eigentümer verkauft an seinen Ehegatten oder an eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist (Nr. 1).
- **Das Grundstück passend bebaut und genutzt ist:** Es ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut und wird so genutzt, und das Gebäude weist keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB auf (Nr. 4).

Auch in diesen Fällen stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus: Der Berliner Senat berichtet, dass das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in fast allen Fällen „von Vornherein ausgeschlossen“ war und deshalb ein Negativzeugnis erteilt wurde; Leipzig hat für Zeugnisse in Ausschlussfällen eine eigene Gebühr.

### Eigentumswohnung, Erbbaurecht, Erbfall

- **Eigentumswohnung und Erbbaurecht:** Beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten steht der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zu (§ 24 Abs. 2 BauGB). Ob ein Notariat trotzdem eine Bescheinigung anfordert, etwa wegen eines anderen gesetzlichen Vorkaufsrechts, hängt vom Einzelfall ab. Leipzig hat für Zeugnisse in solchen Ausschlussfällen eine eigene Gebühr von 60 € und verzichtet per Allgemeinverfügung beim Kauf von Wohnungseigentum und Erbbaurechten auf das Naturschutz-Vorkaufsrecht (in Kraft seit 04.05.2025). Für Berlin ist die Praxis der Notariate beim Wohnungsverkauf nicht belegt.
- **Vorkaufsrecht des Mieters:** Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung, an der erst nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll, kann der Mieter zum Vorkauf berechtigt sein (§ 577 Abs. 1 BGB). Er kann es bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Empfang der Mitteilung ausüben (§ 469 Abs. 2 BGB). Das ist ein anderes Recht als das der Gemeinde; mehr dazu bei den [Unterlagen für den Wohnungsverkauf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/eigentumswohnung-verkaufen-unterlagen).
- **Aufteilung vor dem Verkauf:** Um die Bescheinigung für die Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen geht es im Beitrag [Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/weg-verwaltung/abgeschlossenheitsbescheinigung-beantragen).
- **Erbfall:** Das Vorkaufsrecht gilt „beim Kauf“ (§ 24 Abs. 1 BauGB). Wie das Grundbuch nach einem Erbfall geändert wird, erklärt der Beitrag [Grundbuch nach dem Erbfall berichtigen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/erben-schenken/grundbuch-berichtigen-erbfall).

### Allgemeiner Verzicht der Gemeinde

Eine Gemeinde kann für ihr ganzes Gebiet oder für alle Grundstücke einer Gemarkung auf ihre Vorkaufsrechte verzichten; dann bedarf es keines Zeugnisses, solange kein Widerruf erklärt ist (§ 28 Abs. 5 BauGB). Für das Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch haben wir einen solchen Verzicht in Berlin, Leipzig und Hamburg nicht gefunden. Einige Berliner Bezirke verzichten nur auf das Vorkaufsrecht nach dem Naturschutzrecht (siehe unten).

### Nicht verwechseln: Negativattest bei Zweckentfremdung und Umwandlung

Zwei andere Bescheinigungen heißen ähnlich und haben mit dem Vorkaufsrecht nichts zu tun:

- **Negativattest im Zweckentfremdungsrecht:** Braucht die Nutzung von Räumen zu anderen als Wohnzwecken keine Genehmigung, stellt das Berliner Bezirksamt auf Antrag ein Negativattest aus (§ 5 ZwVbVO), Gebühr 77 bis 231 €, mit Renditeberechnung 231 bis 693 €. Mehr im Beitrag [Zweckentfremdungsverbot in Berlin](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/zweckentfremdungsverbot-berlin).
- **Negativattest nach § 250 BauGB:** Es gehört zur Aufteilung eines Wohnhauses in Eigentumswohnungen, siehe [Umwandlung in Eigentumswohnungen in Berlin](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/umwandlung-eigentumswohnung-berlin).

### Sanierungsgebiet: zusätzlich eine Genehmigung

Liegt das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, braucht der Verkauf unabhängig vom Vorkaufsrecht die schriftliche Genehmigung der Gemeinde (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Das Negativzeugnis ersetzt diese Genehmigung nicht.

## Wer ist zuständig?

### Berlin: das Bezirksamt, in dem das Grundstück liegt

Zuständig ist laut Service Berlin „der jeweils örtlich zuständige Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes“. Die Gebühr ist berlinweit gleich, Antragsweg und Bearbeitungszeit unterscheiden sich:

- **[Charlottenburg-Wilmersdorf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-charlottenburg-wilmersdorf):** Stadtentwicklungsamt; E-Mail vorkaufsrecht@charlottenburg-wilmersdorf.de; Notariat zeigt den Vertrag an und beantragt. Gebühr im Voraus, Zeugnis erst nach Zahlungseingang; Bearbeitungszeit 3 Wochen.
- **[Friedrichshain-Kreuzberg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-friedrichshain-kreuzberg):** Fachbereich Stadtplanung; E-Mail vorkaufsrecht@ba-fk.berlin.de mit Kaufvertrag; Formular. Prüfung in sozialen Erhaltungsgebieten nach Bezirksamtsbeschluss vom 27.09.2016; diese Praxis hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 4 C 1.20 laut Bezirk „nicht getragen“.
- **[Lichtenberg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-lichtenberg):** Fachbereich Stadtplanung; „nur noch ausgefüllte Anträge“, in aller Regel vom Notariat. Bearbeitungszeit durchschnittlich 4 Wochen, länger bei Beteiligung weiterer Ämter.
- **[Marzahn-Hellersdorf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-marzahn-hellersdorf):** Fachbereich Stadtplanung. Bearbeitungszeit 3 Wochen, länger bei Beteiligung weiterer Ämter.
- **[Mitte](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-mitte):** Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stadtplanung@ba-mitte.berlin.de; Formular ist Antrag und Bescheid in einem. Keine Bearbeitungszeit gefunden.
- **[Neukölln](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-neukoelln):** Fachbereich Stadtplanung; „ausschließlich per Mail“ an negativzeugnis@bezirksamt-neukoelln.de; Formular Stand 17.03.2015. Im sozialen Erhaltungsgebiet läuft die Frist laut Bezirk erst ab vollständiger Mitteilung samt Anlagen.
- **[Pankow](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-pankow):** Fachbereich Stadterneuerung; E-Mail stadterneuerung@ba-pankow.berlin.de oder beBPo, mit Vordruck. Vorkasse; 100 € „pro Grundbuchblatt“; Naturschutz-Vorkaufsrecht prüft gesondert das Umwelt- und Naturschutzamt.
- **[Reinickendorf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-reinickendorf):** Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz; „ausschließlich per E-Mail“ an stadtplanung@reinickendorf.berlin.de; Formular 2024. Bearbeitungszeit „12 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen“.
- **[Spandau](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-spandau):** Stadtentwicklungsamt, Carl-Schurz-Straße 2/6, stadtplanung@ba-spandau.berlin.de (laut Service Berlin). Bezirksseite nicht geprüft.
- **[Steglitz-Zehlendorf](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-steglitz-zehlendorf):** Fachbereich Stadtplanung; Formular in zweifacher Ausfertigung. Vorkasse per Gebührenbescheid, Versand des Zeugnisses an das Notariat; prüft auch das Naturschutz-Vorkaufsrecht.
- **[Tempelhof-Schöneberg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-tempelhof-schoeneberg):** Fachbereich Stadtplanung; Service Berlin verweist auf die Bezirksseite. Bezirksseite nicht geprüft.
- **[Treptow-Köpenick](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/eigentuemer-treptow-koepenick):** Fachbereich Stadtplanung; formloser Antrag. Bearbeitungszeit „bis zu maximal drei Monaten“ je nach Lage des Grundstücks.

Angaben laut Service Berlin und den Bezirksseiten, abgerufen am 03.10.2026. Ein Online-Antragsverfahren für Bürger gibt es nicht. Neben dem Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch hat das Land Berlin ein Vorkaufsrecht nach § 53 Naturschutzgesetz Berlin, ausschließlich an Grundstücken in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten (oder einstweilig sichergestellten Gebieten) oder mit oberirdischen Gewässern; über die Ausübung entscheidet der Bezirk (Senatsverwaltung für Umwelt). Charlottenburg-Wilmersdorf (Amtsblatt vom 14.04.2014) und Marzahn-Hellersdorf (Amtsblatt vom 31.01.2014) verzichten darauf bis auf Widerruf per Allgemeinverfügung.

### Leipzig: Stadtplanungsamt

Das Zeugnis stellt das Stadtplanungsamt aus, Abteilung Verträge/Verwaltung: Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6; Postanschrift Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig; E-Mail stadtplanungsamt@leipzig.de; Telefon Sachbearbeitung Vorkaufsrecht 0341 123-4927. Für Grundstücke in Sanierungsgebieten bearbeitet laut Dienststellen-Seite das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung die Vorkaufsrechtsanfragen; die Seite zu den sozialen Erhaltungssatzungen nennt für den Zeugnisantrag das Stadtplanungsamt. Anfragen zum Naturschutz-Vorkaufsrecht (§ 38 SächsNatSchG) gehen ebenfalls an das Stadtplanungsamt; Zeugnisse nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, nach dem Straßengesetz das Mobilitäts- und Tiefbauamt. Mehr Leipziger Regeln im [Leitfaden für Eigentümer in Leipzig](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/leipzig/immobilieneigentuemer-leipzig-leitfaden).

### Hamburg: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen

In Hamburg ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig, Flächen- und Portfoliomanagement, Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg, Telefon 040 42823-1265, planungsbegleitung@lig.hamburg.de. Für Vorkaufsrechte im Hafen ist die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig, bei Planfeststellungen der Vorhabenträger (hamburg.de, Aktualisierung 02.10.2026). Mehr im [Leitfaden für Eigentümer in Hamburg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/hamburg/immobilieneigentuemer-hamburg-leitfaden).

## Welche Unterlagen und Angaben braucht die Behörde?

Die Angaben stellt das Notariat aus dem Kaufvertrag zusammen. Verlangt werden laut Service Berlin, Stadt Leipzig und LIG Hamburg:

1. **Kaufvertrag:** Tatsache und Datum des Kaufs, Urkundenrolle bzw. Urkundennummer, Name und Anschrift des Notariats. Leipzig verlangt bei getrenntem Angebot und Annahme beide mit Datum, Hamburg die Rechtswirksamkeit des Vertrags.
2. **Grundstück:** Straße und Hausnummer, Flur, Flurstück, Größe und Grundbuchblatt (Berlin); Gemarkung, Flurstück und Anschrift (Leipzig).
3. **Lageplan:** wenn nur eine Teilfläche verkauft wird (Leipzig, Hamburg „gegebenenfalls“).
4. **Vertragsparteien:** Verkäufer und Käufer mit Anschriften.
5. **Gebührenschuldner:** wer die Gebühr zahlt, mit Anschrift.

Als vollständige Mitteilung im sozialen Erhaltungsgebiet nennt Neukölln den Kaufvertrag einschließlich Anlagen und Bezugsurkunden. Als Verkäufer oder Käufer prüfen Sie vor allem, ob die Grundstücksdaten stimmen und wer als Gebührenschuldner eingetragen ist. Flur, Flurstück und Blatt stehen im Grundbuch, siehe [Grundbuchauszug beantragen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/grundbuchauszug-beantragen).

## Frist und Bearbeitungsdauer

Das Gesetz unterscheidet zwei Dinge, die oft verwechselt werden:

- **Ausübungsfrist:** Die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben, durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Will der Käufer die Ausübung abwenden, verlängert die Gemeinde die Frist auf seinen Antrag um zwei Monate, wenn er vor Ablauf glaubhaft macht, dass er die Voraussetzungen erfüllen kann (§ 27 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
- **Zeugnis:** Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, stellt die Gemeinde das Zeugnis „unverzüglich“ aus (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Eine feste Zahl von Tagen nennt das Gesetz nicht.

Wie lange es tatsächlich dauert, geben die Behörden sehr unterschiedlich an:

| Stelle | Bearbeitungszeit laut Behörde |
| --- | --- |
| Service Berlin | „circa 3 Wochen“ |
| Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf | 3 Wochen (Marzahn-Hellersdorf: länger bei Beteiligung weiterer Ämter) |
| Lichtenberg | durchschnittlich 4 Wochen, länger bei Beteiligung weiterer Ämter |
| Reinickendorf | „12 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen“ |
| Treptow-Köpenick | „bis zu maximal drei Monaten“, je nach Lage |
| Leipzig | nicht festgelegt (keine Angabe der Stadt) |
| Hamburg | ohne Vorkaufsrecht „zeitnah“; liegt der vollständige und rechtswirksame Kaufvertrag vor, hat die Stadt „2 bis 3 Monate Zeit“, je nach Vorkaufsrecht |

Abgerufen am 03.10.2026. Das sind Angaben der Behörden, keine Zusagen. Länger dauern kann es nach diesen Angaben, wenn weitere Ämter beteiligt sind (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf), je nach Lage des Grundstücks (Treptow-Köpenick) oder wenn Unterlagen fehlen (Reinickendorf). Neukölln lässt die Drei-Monats-Frist im sozialen Erhaltungsgebiet erst „ab dem Zugang der vollständigen Mitteilung des Kaufvorganges“ laufen; das ist die Lesart des Bezirks, das Gesetz sagt „nach Mitteilung des Kaufvertrags“. Eine Gerichtsentscheidung dazu haben wir nicht ausgewertet.

Neben dem Baugesetzbuch gibt es weitere gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa nach dem Naturschutzrecht. Für das Naturschutz-Vorkaufsrecht verweist § 66 Abs. 3 BNatSchG auf die Vorschriften des BGB zum Vorkaufsrecht; danach kann ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Empfang der Mitteilung ausgeübt werden (§ 469 Abs. 2 BGB). Die Länder können beim Naturschutz-Vorkaufsrecht eigene Regeln haben; die Hamburger Angabe „2 bis 3 Monate“ erklärt die Stadt nur mit „je nach Vorkaufsrecht“.

## Was kostet das Negativzeugnis?

| Stadt | Gebühr | Rechtsgrundlage, Stand |
| --- | --- | --- |
| Berlin | 100 € für das Negativzeugnis; 25 € für eine bloße schriftliche Auskunft, ob ein Vorkaufsrecht besteht | Baugebührenordnung, Gebührenverzeichnis Tarifstellen 14.2 und 14.1, Fassung gültig ab 12.05.2024 |
| Leipzig | 90 € je Zeugnis für ein einzelnes Flurstück; mehrere zusammenhängende Flurstücke derselben Gemarkung: 90 € für das erste, je 30 € für jedes weitere; 60 € in Ausschlussfällen (§ 26 oder § 24 Abs. 2 BauGB) | Verwaltungskostensatzung, Kommunales Kostenverzeichnis Nr. 6.3 bis 6.5 (Beschlüsse vom 20.01.2022, 19.09.2024 und 27.08.2025) |
| Hamburg | 10 bis 250 € (Rahmengebühr), die genaue Höhe steht im Gebührenbescheid | Gebührengesetz § 3 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage Nr. 5 b, Fassung gültig ab 01.01.2026 |

Die schriftliche Auskunft für 25 € ersetzt das Negativzeugnis nicht; das sagen Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf ausdrücklich.

### Wer zahlt?

- **Berlin:** Der Antrag muss angeben, wer gebührenpflichtig ist (Service Berlin). Reinickendorf beschreibt die Praxis: „Üblicherweise wird im Vertrag auch festgelegt, dass das Notariat das erforderliche Negativzeugnis beantragt und wer die Kosten dafür übernimmt.“ Steglitz-Zehlendorf, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf verlangen Vorkasse; Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf geben das Zeugnis erst nach Zahlungseingang heraus.
- **Leipzig:** Kostenschuldner ist, wem die Amtshandlung zuzurechnen ist, wer die Kosten durch Erklärung gegenüber der Behörde übernommen hat oder wer kraft Gesetzes haftet; mehrere haften als Gesamtschuldner (§ 2 Verwaltungskostensatzung). Im Antrag nennt das Notariat den Kostenschuldner.
- **Hamburg:** „Als erwerbende Kaufvertragspartei erhalten Sie einen Gebührenbescheid“ (LIG).

Eine feste Regel, dass immer der Käufer oder immer der Verkäufer zahlt, gibt es nicht. Maßgeblich ist, was im Kaufvertrag steht und wer im Antrag als Gebührenschuldner benannt ist. Wie Sie die Kosten verteilen, besprechen Sie vor der Beurkundung mit dem Notariat.

## Formular oder formloser Antrag?

Den Antrag stellt in Berlin, Leipzig und Hamburg in der Regel das beurkundende Notariat. Das Gesetz lässt den Antrag eines Beteiligten zu (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB), und Service Berlin nennt Verkäufer oder Käufer; Leipzig und Hamburg beschreiben nur den Weg über das Notariat. Eine Vorlage bieten wir deshalb nicht an.

- **Berlin:** Service Berlin lässt einen formlosen Antrag mit den Angaben aus dem Kaufvertrag oder ein Formularblatt zu, siehe [Service Berlin 325561](https://service.berlin.de/dienstleistung/325561/). Die Bezirke haben eigene Formulare oder Wege (Liste oben); Steglitz-Zehlendorf will das Formular in zweifacher Ausfertigung, Treptow-Köpenick nimmt formlose Anträge, das [Formular des Bezirks Mitte](https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-informationen-und-service/negativzeugnis/negativzeugnis_antrag.pdf) ist Antrag und Bescheid in einem.
- **Leipzig:** Die Notariate stellen den Antrag formlos per Post oder E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Ein Formular gibt es nicht.
- **Hamburg:** Antrag über ein Notariat beim LIG; ein öffentliches Formular haben wir nicht gefunden.

Was Sie als Verkäufer oder Käufer selbst tun können:

1. **Im Kaufvertrag nachlesen,** wer das Zeugnis beantragt, wer die Gebühr trägt und ob die Fälligkeit des Kaufpreises an das Zeugnis anknüpft.
2. **Beim Notariat nach dem Stand fragen.** Ein Stand des Verfahrens ist nur über das Notariat oder die Behörde zu erfahren.
3. **Vorab klären, ob ein Vorkaufsrecht in Frage kommt:** In Hamburg gibt der LIG eine unverbindliche Vorabauskunft, die Prüfung erfolgt „ohne feste Zusage“. In Berlin kostet eine schriftliche Auskunft 25 € und ersetzt das Zeugnis nicht.

## Wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausüben will

Meist endet das Verfahren mit dem Negativzeugnis. Prüft die Gemeinde ernsthaft eine Ausübung, läuft es so:

1. **Anhörung:** Hamburg hört laut LIG „bei Bedarf“ an. Neukölln prüft im sozialen Erhaltungsgebiet, ob eine Abwendung in Frage kommt.
2. **Abwendung durch den Käufer:** Der Käufer kann die Ausübung abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, er das Grundstück binnen angemessener Frist so nutzen kann und er sich vor Ablauf der Drei-Monats-Frist dazu verpflichtet. Hat das Gebäude Missstände oder Mängel, gilt das Gleiche, wenn er sie binnen angemessener Frist beseitigen kann und sich vor Fristablauf dazu verpflichtet (§ 27 Abs. 1 BauGB). Kein Abwendungsrecht gibt es etwa bei Flächen, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festsetzt, und in einem Umlegungsgebiet, wenn das Grundstück für die Umlegung benötigt wird (§ 27 Abs. 2 BauGB). Leipzig sucht im sozialen Erhaltungsgebiet vorrangig eine Abwendungsvereinbarung, zum Beispiel mit Verzicht auf Umwandlung und auf Modernisierungen über den Leipziger Standard hinaus.
3. **Ausübung:** Die Gemeinde übt das Vorkaufsrecht durch Bescheid gegenüber dem Verkäufer aus (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Der Kauf kommt dann zu den Bedingungen zustande, die Verkäufer und Käufer vereinbart haben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 464 Abs. 2 BGB). Die Gemeinde kann auch zugunsten eines Dritten ausüben, der sich zur bezweckten Verwendung verpflichtet; dann kommt der Vertrag mit diesem Dritten zustande, und die Gemeinde haftet daneben als Gesamtschuldnerin (§ 27a BauGB). Neukölln übt laut eigener Angabe „im Regelfall zugunsten Dritter“ aus.
4. **Preis über dem Verkehrswert:** Überschreitet der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert, kann die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert bestimmen. Der Verkäufer kann dann bis zum Ablauf eines Monats nach Unanfechtbarkeit des Bescheids vom Vertrag zurücktreten (§ 28 Abs. 3 BauGB).
5. **Rechtsbehelf:** Welcher Rechtsbehelf gegen den Bescheid möglich ist und in welcher Frist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Ob sich ein Vorgehen lohnt, klären Sie mit einem Rechtsanwalt; Fragen zum Vertrag beantwortet das Notariat.

## Milieuschutzgebiet: Kann der Bezirk mein Mietshaus kaufen?

Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, also auch im Milieuschutzgebiet, hat die Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es nach § 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen ist, wenn das Grundstück den Zielen der Erhaltungssatzung entsprechend bebaut ist und genutzt wird. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse bei der letzten Behördenentscheidung; befürchtete künftige Entwicklungen zählen nicht (BVerwG, Urteil vom 09.11.2021, 4 C 1.20). Weist das Gebäude Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, greift der Ausschluss nicht.

Was das in Berlin bedeutet, zeigt der 9. Bericht des Senats über Vorkaufsrechte in sozialen Erhaltungsgebieten (Pressemitteilung vom 31.03.2026, Zeitraum 2025): In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten wurde 2025 ein Vorkaufsrecht ausgeübt (Neukölln, 22 Wohnungen), das dritte seit dem Urteil. Dazu kamen sieben Prüffälle sowie zwei Abwendungen, die zusammen 50 Wohnungen betrafen. In fast allen Fällen war das Vorkaufsrecht „von Vornherein ausgeschlossen“, deshalb gab es ein Negativzeugnis.

**Gesetzentwurf, Stand 03.10.2026, nicht in Kraft:** Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt (BT-Drs. 21/6588 vom 22.06.2026; erste Lesung am 25.06.2026, öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 23.09.2026). Danach soll der Ausschluss nach § 26 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten nicht gelten, „soweit zukünftig nachteilige Ausstrahlungswirkungen auf die Umgebung im Sinne möglicher satzungswidriger Nutzungsabsichten zu erwarten sind“. Abwendungsverpflichtungen sollen dort für die Geltungsdauer der Satzung gelten, höchstens 20 Jahre. Außerdem soll die Gemeinde in den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB (Missstandsimmobilien) per Satzung ein Vorkaufsrecht an Wohnungseigentum begründen können. Nach unserem Stand vom 03.10.2026 ist das Gesetz nicht beschlossen; eine zweite und dritte Lesung haben wir nicht gefunden. Bis zu einer Änderung gilt § 26 BauGB in der heutigen Fassung.

Wie Milieuschutz, Abwendung und Umwandlung zusammenhängen, erklären die Seiten zu den Gebieten: [Milieuschutz in Berlin](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/berlin/milieuschutz-berlin-erhaltungsgebiete), [Soziale Erhaltungssatzung in Leipzig](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/leipzig/soziale-erhaltungssatzung-leipzig) und [Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/hamburg/soziale-erhaltungsverordnung-hamburg). In Leipzig besteht das Vorkaufsrecht im sozialen Erhaltungsgebiet laut Stadt „nur für bebaute Grundstücke“.

## Häufige Fehler

| Fehler | Folge | Besser |
| --- | --- | --- |
| Übergabe und Zahlung fest geplant, ohne auf das Zeugnis zu achten | Termine verschieben sich | Im Kaufvertrag nachlesen, woran die Fälligkeit hängt, und mit dem Notariat planen |
| Bearbeitungszeit einer Behördenseite als Frist verstanden | Falsche Erwartung | Die Grenze ist die Ausübungsfrist von drei Monaten; Bearbeitungszeiten sind nur Angaben der Behörde |
| Schriftliche Auskunft (25 €) mit dem Zeugnis verwechselt | Grundbuchamt trägt nicht ein | Zeugnis nach § 28 BauGB beantragen lassen |
| Grundstücksdaten unvollständig, Gebührenschuldner fehlt | Bearbeitung beginnt später (Reinickendorf: 12 Wochen „nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen“; Lichtenberg: „nur noch ausgefüllte Anträge“) | Daten aus dem Grundbuch übernehmen, Gebührenschuldner nennen |
| Gebühr nicht bezahlt | Zeugnis bleibt liegen (Vorkasse in drei Berliner Bezirken) | Gebührenbescheid bezahlen oder an den Zahlungspflichtigen weitergeben |
| Naturschutz-Vorkaufsrecht übersehen | Zweite Prüfung fehlt (Pankow: gesonderte Stelle) | Beim Notariat fragen, ob weitere Vorkaufsrechte geprüft werden |
| Negativzeugnis mit Negativattest der Zweckentfremdung verwechselt | Falscher Antrag bei der falschen Stelle | Beim Verkauf geht es um das Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB |
| Beim Wohnungsverkauf auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde gewartet, das Mieter-Vorkaufsrecht übersehen | Mieter nicht unterrichtet | § 577 BGB prüfen lassen |

## Selbst erledigen oder abgeben?

Den Antrag müssen Sie in der Regel nicht selbst stellen: Das übernimmt das Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet hat. Ihre Aufgabe ist, Kaufvertrag und Gebührenschuldner im Blick zu behalten und beim Notariat nach dem Stand zu fragen. Wie das Verfahren abläuft und welche Stelle zuständig ist, erklärt Ihnen auch [Lotte](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/fragen), die KI-Assistentin des Ratgebers; eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht. Für Fragen zum Vertrag ist das Notariat der richtige Ansprechpartner, für Streit über eine Ausübung ein Rechtsanwalt. Ob beim Verkauf Steuern anfallen, erklärt der Beitrag [Immobilie steuerfrei verkaufen](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/recht-steuern/immobilie-verkaufen-steuerfrei); im Einzelfall hilft ein Steuerberater.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert das Negativzeugnis?

Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, muss die Gemeinde das Zeugnis unverzüglich ausstellen (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Ausüben kann sie ihr Vorkaufsrecht nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die Behörden nennen sehr verschiedene Bearbeitungszeiten, in Berlin etwa „circa 3 Wochen“ (Service Berlin) bis „12 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen“ (Reinickendorf). Das sind Angaben der Behörden, keine Zusagen.

### Was kostet das Negativzeugnis?

In Berlin 100 € (Baugebührenordnung, Gebührenverzeichnis Tarifstelle 14.2), in Leipzig 90 € je Zeugnis für ein einzelnes Flurstück (Kommunales Kostenverzeichnis Nr. 6.3), in Hamburg nach dem Gebührengesetz 10 bis 250 € (Anlage Nr. 5 b); die genaue Hamburger Gebühr steht im Gebührenbescheid. Stand 03.10.2026.

### Wer zahlt das Negativzeugnis, Käufer oder Verkäufer?

Zahlen muss, wer im Antrag als Gebührenpflichtiger benannt ist. Meist legt der Kaufvertrag fest, wer die Kosten übernimmt; so beschreibt es zum Beispiel das Bezirksamt Reinickendorf. In Hamburg erhält die erwerbende Vertragspartei den Gebührenbescheid. Eine feste Regel „zahlt immer der Käufer“ gibt es nicht.

### Brauche ich ein Negativzeugnis beim Verkauf einer Eigentumswohnung?

Nach dem Baugesetzbuch hat die Gemeinde beim Kauf von Wohnungseigentum kein Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 2 BauGB). Ob das Notariat trotzdem eine Bescheinigung anfordert, etwa wegen eines anderen gesetzlichen Vorkaufsrechts, hängt vom Einzelfall ab. Leipzig hat für Zeugnisse in solchen Ausschlussfällen eine eigene Gebühr (60 €). Ein Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB) kann beim Wohnungsverkauf dagegen bestehen.

### Kann ich das Negativzeugnis selbst beantragen?

Das Gesetz lässt den Antrag eines Beteiligten zu (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB), und Service Berlin nennt Verkäufer oder Käufer. In der Praxis beantragt es das beurkundende Notariat; Leipzig und Hamburg nennen nur diesen Weg.

### Ist Negativzeugnis dasselbe wie Negativattest?

Beim Vorkaufsrecht ja: Hamburg nennt dieselbe Bescheinigung „Negativattest“. Das Negativattest im Zweckentfremdungsrecht und das Negativattest bei der Aufteilung eines Hauses nach § 250 BauGB sind etwas anderes und haben mit dem Vorkaufsrecht nichts zu tun.

### Kann der Bezirk in Berlin ein Mietshaus im Milieuschutzgebiet kaufen?

Nur, wenn das Vorkaufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen ist es, wenn das Haus den Zielen der Erhaltungssatzung entsprechend bebaut ist und genutzt wird und keine Missstände oder Mängel aufweist (§ 26 Nr. 4 BauGB; BVerwG, Urteil vom 09.11.2021, 4 C 1.20). Außerdem muss das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung rechtfertigen (§ 24 Abs. 3 BauGB). 2025 hat in den Berliner sozialen Erhaltungsgebieten ein Bezirk das Vorkaufsrecht einmal ausgeübt. Ein Gesetzentwurf will das ändern; er ist nicht in Kraft (Stand 03.10.2026).

### Was passiert, wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt?

Dann kommt der Kauf zu den Bedingungen, die Verkäufer und Käufer vereinbart haben, mit der Gemeinde zustande (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 464 Abs. 2 BGB) oder mit einem Dritten, zu dessen Gunsten sie ausübt (§ 27a BauGB). Liegt der Kaufpreis über dem Verkehrswert, kann die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert bestimmen; der Verkäufer kann dann bis einen Monat nach Unanfechtbarkeit des Bescheids zurücktreten (§ 28 Abs. 3 BauGB). Der Käufer kann die Ausübung unter den Voraussetzungen des § 27 BauGB vor Ablauf der Frist abwenden.

## Quellen des Beitrags

- [§ 24 BauGB: Allgemeines Vorkaufsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__24.html)
- [§ 25 BauGB: Besonderes Vorkaufsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__25.html)
- [§ 26 BauGB: Ausschluss des Vorkaufsrechts](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__26.html)
- [§ 27 BauGB: Abwendung des Vorkaufsrechts](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__27.html)
- [§ 27a BauGB: Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__27a.html)
- [§ 28 BauGB: Verfahren und Entschädigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__28.html)
- [§ 144 BauGB: Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet](https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__144.html)
- [§ 464 BGB: Ausübung des Vorkaufsrechts](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__464.html)
- [§ 469 BGB: Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__469.html)
- [§ 577 BGB: Vorkaufsrecht des Mieters](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html)
- [§ 66 BNatSchG: Vorkaufsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__66.html)
- [BVerwG, Urteil vom 09.11.2021, 4 C 1.20 (Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet)](https://www.bverwg.de/091121U4C1.20.0)
- [Service Berlin: Vorkaufsrecht der Gemeinde – Negativzeugnis beantragen (abgerufen 03.10.2026)](https://service.berlin.de/dienstleistung/325561/)
- [Berlin: Baugebührenordnung, Anlage Gebührenverzeichnis, Nr. 14 (Fassung gültig ab 12.05.2024)](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BauGebOBE2008V5Anlage)
- [Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/artikel.337433.php)
- [Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Negativzeugnis (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/negativzeugnis-254353.php)
- [Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/gruppe-erhaltungsgebiete/arbeitsbereiche-der-gruppe-erhaltungsgebiete/vorkaufsrecht/)
- [Bezirksamt Lichtenberg: Gesetzliches Vorkaufsrecht, Negativzeugnis (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bauen/artikel.280056.php)
- [Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.252506.php)
- [Bezirksamt Mitte: Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses (PDF)](https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-informationen-und-service/negativzeugnis/negativzeugnis_antrag.pdf)
- [Bezirksamt Neukölln: Negativzeugnisse, Vorkaufsrechtsprüfung (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/negativzeugnisse-vorkaufsrechtspruefung/)
- [Bezirksamt Pankow: Negativzeugnis (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.220503.php)
- [Bezirksamt Reinickendorf: Negativzeugnis (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/negativzeugnis-795323.php)
- [Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Antragstellung von Negativzeugnissen (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/stadtplanung/artikel.1705165.php)
- [Bezirksamt Treptow-Köpenick: Negativzeugnis (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.119861.php)
- [Senatsverwaltung für Umwelt: Vorkaufsrecht nach Naturschutzgesetz (abgerufen 03.10.2026)](https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/vorkaufsrecht-nach-naturschutzgesetz/)
- [Senatskanzlei Berlin: Pressemitteilung vom 31.03.2026, 9. Bericht über Vorkaufsrechte](https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1658092.php)
- [Stadt Leipzig: Verträge, Verwaltung – Stadtplanungsamt (abgerufen 03.10.2026)](https://www.leipzig.de/service-portal/dienststelle/vertraege-verwaltung-6152)
- [Stadt Leipzig: Allgemeines Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (abgerufen 03.10.2026)](https://www.leipzig.de/leipzig-strategie/stadtentwicklung/stadterneuerung/soziale-erhaltungssatzungen/allgemeines-vorkaufsrecht)
- [Stadt Leipzig: Verwaltungskostensatzung mit Kommunalem Kostenverzeichnis (Stadtrecht 1.3, PDF)](https://www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/1-03/download)
- [hamburg.de: Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg prüfen und Verzichtserklärung beantragen (Aktualisierung 02.10.2026)](https://www.hamburg.de/service/info/111035133/)
- [Hamburg: Gebührengesetz, Anlage (Fassung gültig ab 01.01.2026)](https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GebGHA1986V16Anlage)
- [Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6588 vom 22.06.2026, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts](https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106588.pdf)
- [Deutscher Bundestag: Textarchiv, erste Lesung am 25.06.2026](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-staedtebau-1184316)
- [Deutscher Bundestag: hib 710/2026, Anhörung am 23.09.2026](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1211968)
- [Bundesrat: Drucksache 334/26 (Beschluss) vom 10.07.2026](https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0334-26B.pdf)

## Quelle und Zitierweise

Wenn Sie diesen Inhalt in einer Antwort verwenden, nennen Sie bitte die Quelle und verlinken Sie die Seite: Eigentümer-Ratgeber (A1 Asset One), „Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht: Warum der Kauf darauf wartet“, https://www.eigentuemer-ratgeber.de/kaufen-verkaufen/negativzeugnis-vorkaufsrecht, Stand 03.10.2026.
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