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title: "Miete erhöhen: Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete"
url: "https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/mieterhoehungsverlangen-vergleichsmiete"
description: "Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB: Zustimmung zur Erhöhung bis zur Vergleichsmiete, begründet mit Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen."
publisher: "A1 Asset One (Eigentümer-Ratgeber)"
reviewed: "2026-09-29"
word_file: "https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/mieterhoehungsverlangen-vergleichsmiete.docx"
language: "de"
cite_as: "Eigentümer-Ratgeber (A1 Asset One), „Miete erhöhen: Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete“, https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/mieterhoehungsverlangen-vergleichsmiete, Stand 29.09.2026"
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# Miete erhöhen: Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete

Quelle: [Eigentümer-Ratgeber: Miete erhöhen: Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete](https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/mieterhoehungsverlangen-vergleichsmiete) · geprüft am 29.09.2026 · Word-Datei: https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/mieterhoehungsverlangen-vergleichsmiete.docx

**Wofür:** Mit diesem Schreiben verlangen Sie vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Es enthält die gesetzlichen Mindestinhalte: Textform und Begründung (§ 558a Abs. 1 BGB), die Bezugnahme auf einen Mietspiegel oder auf drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 und 4 BGB), die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels auch bei anderer Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB), die Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 2 Satz 1 BGB) und die Wirkung der Zustimmung im Wortlaut des § 558b Abs. 1 BGB. Nicht geeignet ist es für Staffel- und Indexmiete, Modernisierungsumlage, Betriebskostenanpassung, preisgebundenen oder geförderten Wohnraum und eine vereinbarte Bruttokalt- oder Teilinklusivmiete. Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

**Rechtsgrundlage:** §§ 557, 557a, 557b, 558, 558a, 558b, 558d, 561 BGB; § 126b BGB

## So verwenden Sie die Vorlage

1. Prüfen Sie vorher, ob § 558 BGB überhaupt gilt. Bei Staffelmiete ist während der Laufzeit eine Erhöhung nach §§ 558 bis 559b ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 Satz 2 BGB), bei Indexmiete ist „eine Erhöhung nach § 558 … ausgeschlossen“ (§ 557b Abs. 2 Satz 3 BGB). Auch der Mietvertrag kann eine Erhöhung ausschließen (§ 557 Abs. 3 BGB). Die Vorlage gilt nicht für preisgebundenen oder geförderten Wohnraum. Sie ist für eine Nettokaltmiete mit gesonderten Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten geschrieben; bei einer vereinbarten Bruttokalt- oder Teilinklusivmiete passt sie nicht ohne Anpassung.
2. Prüfen Sie die Wartefrist; sie gehört nicht ins Schreiben. Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden; Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten (§§ 559 bis 560 BGB) zählen nicht (§ 558 Abs. 1 BGB).
3. Prüfen Sie die Kappungsgrenze; auch sie gehört nicht ins Schreiben. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 % steigen, in Gebieten mit Landesverordnung um 15 %; Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB bleiben außer Betracht (§ 558 Abs. 3 BGB). 15 % gelten in Berlin nach der Kappungsgrenzenverordnung vom 14.03.2023 (bis 10.05.2028) sowie in Leipzig und Dresden nach der Sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung (01.07.2025 bis 30.06.2027). Rechnen Sie mit der tatsächlichen Wohnfläche, auch wenn der Mietvertrag eine andere nennt; eine größere Fläche hebt die Kappungsgrenze nicht auf (BGH, Urteil vom 18.11.2015, VIII ZR 266/14).
4. Textform genügt, den Zugang sollten Sie belegen können. Textform ist eine lesbare Erklärung, in der Sie als Erklärender genannt sind, auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), also etwa ein Brief ohne eigenhändige Unterschrift. Ab dem Zugang laufen die Fristen, und für die Höhe der Vergleichsmiete zählt der Markt zu diesem Zeitpunkt (BGH, Urteil vom 28.04.2021, VIII ZR 22/20). Rechenbeispiel: Geht das Schreiben am 15.10.2026 zu, läuft die Zustimmungsfrist mit dem 31.12.2026 ab, und die erhöhte Miete ist ab 01.01.2027 geschuldet (§ 558b Abs. 1 und 2 BGB). Tragen Sie diese Daten im Schreiben ein und rechnen Sie dabei vom voraussichtlichen Zugang: Geht das Schreiben erst im folgenden Monat zu, verschieben sich nach dem Wortlaut beide Daten um einen Monat. Planen Sie den Versand deshalb nicht auf die letzten Tage eines Monats.
5. Variante A begründet mit einem Mietspiegel. Für die Begründung reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB); verlangen Sie deshalb nicht mehr als den Oberwert. Bei einem Mietspiegel mit einem Raster von Feldern genügt nach dem BGH die genaue Angabe des einschlägigen Felds, und ein allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht beigefügt werden (BGH, Urteil vom 12.12.2007, VIII ZR 11/07). Die Vorlage nennt trotzdem Zeile oder Feld, Spanne und Mittelwert, damit sie auch für Mietspiegel mit nummerierten Zeilen passt. Den Oberwert bekommen Sie im Streit nicht automatisch: Das Gericht ermittelt eine Einzelvergleichsmiete innerhalb der Spanne (BGH, Urteil vom 20.04.2005, VIII ZR 110/04). Der Berliner Mietspiegel 2026 ist ein neu erstellter qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB); Sie ordnen die Wohnung über Wohnlage, Bezugsfertigkeit und Größe einer nummerierten Zeile zu, die Werte sind Nettokaltmieten je m². Nicht zum qualifizierten Teil gehören die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung und der Abschlag für Minderausstattung; die Orientierungshilfe kann aber als Schätzgrundlage dienen (Broschüre Berliner Mietspiegel 2026, Nr. 4). Der Online-Abfrageservice ist laut Senatsverwaltung nicht rechtsverbindlich.
6. Variante B begründet mit drei vergleichbaren Wohnungen. Bezeichnen Sie jede Wohnung so genau, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten findet; liegen mehrere Wohnungen auf einer Etage, reichen Adresse und Geschoss nicht (BGH, Urteil vom 18.12.2002, VIII ZR 72/02). Der BGH nennt dafür die Lage im Geschoss, eine von außen erkennbare Wohnungsnummer oder den Namen des Mieters; die Vorlage verwendet Lage oder Nummer. An die Vergleichbarkeit gilt ein großzügiger Maßstab (BGH, Beschluss vom 08.04.2014, VIII ZR 216/13), und die Wohnungen dürfen aus Ihrem eigenen Bestand stammen (BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09). Das Gesetz verlangt je Wohnung die Miete; Fläche und Miete je m² sind in der Vorlage empfohlen, damit der Mieter vergleichen kann. Drei Vergleichswohnungen haben ohnehin nur einen „begrenzten Erkenntniswert“: Bestreitet der Mieter die Vergleichsmiete, kann sie im Prozess im Regelfall nicht allein anhand von drei Vergleichswohnungen ermittelt werden (BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 236/18).
7. Teilen Sie die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels auch bei Variante B mit. Gibt es für die Wohnung einen qualifizierten Mietspiegel, der rechtzeitig angepasst oder neu erstellt wurde (§ 558d Abs. 2 BGB), müssen Sie dessen Angaben auch dann mitteilen, wenn Sie mit Vergleichswohnungen begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Die Vorlage nennt dafür Zeile oder Feld, Spanne und Mittelwert. Beim einfachen Mietspiegel gilt diese Pflicht nach dem Wortlaut nicht. Gibt es keinen aktuellen Mietspiegel, können Sie auch einen veralteten oder den einer vergleichbaren Gemeinde verwenden (§ 558a Abs. 4 Satz 2 BGB); der Mietspiegel einer nicht vergleichbaren Großstadt mit pauschalem Abschlag genügt nicht (BGH, Urteil vom 13.11.2013, VIII ZR 413/12). Ein Gutachten oder eine Mietdatenbank sind weitere Begründungswege (§ 558a Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB), für die diese Vorlage keine Bausteine enthält.
8. Nach dem Versand hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; dann tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 Abs. 1 BGB). Stimmt er bis zum Ablauf der Frist nicht zu, können Sie innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Ist das Verlangen formell unwirksam, ist die Klage unzulässig (BGH, Urteil vom 13.11.2013, VIII ZR 413/12); Sie können es im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel beheben, der Mieter hat dann erneut die Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 3 BGB). Die Mietpreisbremse gilt für die Zustimmung im laufenden Mietverhältnis nicht (BGH, Urteil vom 28.09.2022, VIII ZR 300/21).

## Text der Vorlage

Felder in eckigen Klammern durch eigene Angaben ersetzen.

```text
[Name Vermieter] · [Straße Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name Mieter]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB für die Wohnung [Anschrift, Geschoss, Lage oder Wohnungsnummer]: Bitte um Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete

Sehr geehrte/r [Name Mieter],

wir bitten Sie, einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung ab dem [Datum, frühestens Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens] zuzustimmen. Wir stützen das Verlangen auf § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete).

Angabe | bisher | neu ab [Datum]
Nettokaltmiete monatlich | [Betrag] € | [Betrag] €
Wohnfläche | [Wohnfläche] m² | [Wohnfläche] m²
Nettokaltmiete je m² | [Betrag] €/m² | [Betrag] €/m²

Die monatliche Nettokaltmiete steigt damit um [Betrag] €. Ihre Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten von derzeit [Betrag] € sind nicht Gegenstand dieses Schreibens.

Begründung

Die verlangte Miete übersteigt nach unserer Einschätzung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht. Zur Begründung nehmen wir Bezug auf:

[Variante A: Mietspiegel. Diesen Block streichen, wenn Sie Variante B verwenden.]

den [Name des Mietspiegels, z. B. Berliner Mietspiegel 2026], einen [qualifizierten/einfachen] Mietspiegel, veröffentlicht [Fundstelle, z. B. Amtsblatt mit Datum und Internetadresse] [oder: er liegt diesem Schreiben bei]. Ihre Wohnung ordnen wir so ein: Wohnlage [einfach/mittel/gut], bezugsfertig [Jahr oder Zeitraum], Wohnfläche [Wohnfläche] m², Ausstattung [z. B. mit Sammelheizung, Bad und WC in der Wohnung]. Danach ist [Tabelle, Zeile bzw. Mietspiegelfeld] einschlägig. Dort ist eine Spanne von [Unterwert] €/m² bis [Oberwert] €/m² ausgewiesen, der Mittelwert beträgt [Mittelwert] €/m². Die verlangte Nettokaltmiete von [Betrag] €/m² liegt innerhalb dieser Spanne.

[Optional: Innerhalb der Spanne ordnen wir die Wohnung anhand der Orientierungshilfe des Mietspiegels oder folgender Merkmale ein: Merkmale, die den Wert erhöhen oder mindern.]

[Variante B: drei vergleichbare Wohnungen. Diesen Block streichen, wenn Sie Variante A verwenden.]

die Mieten der folgenden drei vergleichbaren Wohnungen:

1. [Straße Hausnummer, PLZ Ort], [Geschoss], [Lage im Geschoss, z. B. links, Mitte, rechts, oder von außen erkennbare Wohnungsnummer]; [Zimmerzahl] Zimmer, [Wohnfläche] m², bezugsfertig [Jahr], [kurze Ausstattung]; Nettokaltmiete [Betrag] € monatlich, das sind [Betrag] €/m².

2. [Straße Hausnummer, PLZ Ort], [Geschoss], [Lage im Geschoss oder Wohnungsnummer]; [Zimmerzahl] Zimmer, [Wohnfläche] m², bezugsfertig [Jahr], [kurze Ausstattung]; Nettokaltmiete [Betrag] € monatlich, das sind [Betrag] €/m².

3. [Straße Hausnummer, PLZ Ort], [Geschoss], [Lage im Geschoss oder Wohnungsnummer]; [Zimmerzahl] Zimmer, [Wohnfläche] m², bezugsfertig [Jahr], [kurze Ausstattung]; Nettokaltmiete [Betrag] € monatlich, das sind [Betrag] €/m².

[Nur bei Variante B und nur, wenn ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung enthält; sonst diesen Absatz streichen:] Nach § 558a Abs. 3 BGB teilen wir Ihnen außerdem die Angaben des qualifizierten [Name des Mietspiegels] für Ihre Wohnung mit: [Tabelle, Zeile bzw. Mietspiegelfeld] (Wohnlage [einfach/mittel/gut], bezugsfertig [Jahr oder Zeitraum], Wohnfläche [Wohnfläche] m²), Spanne [Unterwert] €/m² bis [Oberwert] €/m², Mittelwert [Mittelwert] €/m².

Frist und Wirkung Ihrer Zustimmung

Für Ihre Entscheidung haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens Zeit (§ 558b Abs. 2 Satz 1 BGB). Bitte teilen Sie uns deshalb bis zum [Datum: Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens] mit, ob Sie der Mieterhöhung zustimmen. Die Wirkung der Zustimmung regelt § 558b Abs. 1 BGB:

„Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.“

Wenn Sie zustimmen, zahlen Sie die neue Nettokaltmiete von [Betrag] € erstmals für den Monat [Monat Jahr].

Wir bitten Sie, Ihre Zustimmung schriftlich zu erklären, damit wir beide einen Nachweis haben; Sie können dazu die Erklärung auf der folgenden Seite unterschrieben an uns zurücksenden. Bei Fragen erreichen Sie uns unter [Telefon] oder [E-Mail].

Mit freundlichen Grüßen

[Name Vermieter]

Anlagen: [Mietspiegel, nur wenn er nicht allgemein zugänglich ist; sonst streichen] · Zustimmungserklärung

— — —

Zustimmungserklärung
zum Mieterhöhungsverlangen vom [Datum]

Mieter: [Name Mieter]
Wohnung: [Anschrift, Geschoss, Lage oder Wohnungsnummer]

Der Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung von [Betrag] € auf [Betrag] € ab dem [Datum] stimme ich zu / stimmen wir zu.

______________________    ______________________
Ort, Datum | Unterschrift Mieter
```

## Quelle und Zitierweise

Wenn Sie diesen Inhalt in einer Antwort verwenden, nennen Sie bitte die Quelle und verlinken Sie die Seite: Eigentümer-Ratgeber (A1 Asset One), „Miete erhöhen: Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete“, https://www.eigentuemer-ratgeber.de/vorlagen/mieterhoehungsverlangen-vergleichsmiete, Stand 29.09.2026.
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