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Mietspiegel in Berlin

Eine Gemeinde in Berlin hat mehr als 50.000 Einwohner und muss deshalb einen Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 4 BGB). Davon qualifiziert: 1, einfach: 0.

GemeindeMietspiegelGültig ab
Berlinqualifiziert–

Stand der Prüfung: 29.09.2026. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Alle Bundesländer

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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