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Erben & Schenken

Wissen, was nach einem Erbe zu tun ist: Erbengemeinschaft, Grundbuch, Übertragung zu Lebzeiten.

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  • Grundbuch nach dem Erbfall berichtigen: Antrag als Vorlage, ohne Notar

    Mit dem Tod geht die Immobilie auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Das Grundbuch wird dadurch unrichtig, aber nicht automatisch berichtigt. Mit diesem Brief beantragen Sie als Erbe oder Miterbe beim Grundbuchamt, die Erben einzutragen: schriftlich und unterschrieben, ohne Notar, mit Erbschein in Ausfertigung, Europäischem Nachlasszeugnis oder notariellem Testament bzw. Erbvertrag samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Wird der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht, wird für die Eintragung der Erben keine Gebühr erhoben (KV Nr. 14110 Anm. Abs. 1 GNotKG). Die Vorlage gilt für jede Immobilie, ob Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung. Sie ist ein Muster als Word-Datei oder PDF und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Als Word-Datei, PDF oder Text.

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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