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Mietspiegel in Deutschland

Jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern muss einen Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 4 BGB). Hier finden Sie für alle 195 Gemeinden, ob es einen gibt, ob er qualifiziert oder einfach ist, seit wann er gilt und wo Sie ihn beim Herausgeber finden.

  • 129 qualifiziert
  • 62 einfach
  • 1 ohne Mietspiegel
  • 3 noch nicht geprüft

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Was der Unterschied bedeutet

So entsteht diese Übersicht

Grundlage ist das amtliche Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts (Einwohner zum 31.12.2025). Für jede Gemeinde haben wir die Angaben der Stadt oder des Herausgebers gelesen und in einem zweiten Schritt unabhängig gegen die Quelle geprüft. „Qualifiziert“ steht nur dort, wo die Gemeinde oder der Herausgeber es selbst sagt. Wir verlinken auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Stand: 29.09.2026. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Seite So arbeiten wir.

Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Ein Angebot des Eigentümer-Ratgebers.

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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