Mietspiegel Frankfurt am Main
Qualifizierter Mietspiegel Frankfurt am Main hat 760.656 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Frankfurter Mietspiegel 2026 |
| Herausgeber | Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Amt für Wohnungswesen (wissenschaftliche Bearbeitung Institut Wohnen und Umwelt, IWU; Datenerhebung IFAK Institut) |
| Gültig ab | 25.06.2026 |
| Gültig bis | 31.05.2028 |
| Stichtag der Daten | 01.07.2025 |
| Kosten | PDF kostenlos; gedruckte Broschüre per Bestellformular oder zur Abholung (Preis nicht angegeben) |
| Einwohner | 760.656 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 29.09.2026 |
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, von der Gemeinde am 25.06.2026 anerkannt. In der Mietspiegelkommission anerkannt haben ihn nur DMB Mieterbund Frankfurt und DMB Mieterschutzverein Frankfurt; nicht anerkannt haben Haus & Grund Frankfurt, Haus & Grund Bergen-Enkheim, der VdW südwest, der Interessenverband Mieterschutz und Mieter helfen Mietern. Erhebungsstichtag 01.07.2025, Laufzeit 25.06.2026 bis 31.05.2028. Der Mietspiegel 2024 galt bis 31.05.2026 und vom 01. bis 24.06.2026 übergangsweise als einfacher Mietspiegel. frankfurt.de sperrt automatisierte Abrufe (403); Seite über die Kopie im Internet Archive vom 24.08.2026, PDF über die Kopie vom 11.07.2026 gelesen.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: frankfurt.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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- Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel: Was das für Ihre Mieterhöhung bedeutet
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