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Stadtseite · Stand 29. September 2026

Eigentum in Berlin: Wissen, was gilt

Berlin ist ein angespannter Wohnungsmarkt mit eigenen Regeln: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in der ganzen Stadt, Umwandlung nur mit Genehmigung und 82 Milieuschutzgebiete. Hier steht, was davon für Ihre Immobilie gilt.

Berlin in Zahlen

Die wichtigsten Antworten für Ihre Immobilie in Berlin

Auf einen Blick: Diese Sonderregeln gelten in Berlin

Regeln, die über das bundesweite Recht hinausgehen oder gelten, weil Berlin als angespannter Wohnungsmarkt bestimmt ist. ‚Gilt bis‘ nennt das Ende der aktuellen Verordnung; eine Verlängerung ist möglich. Stand: 29.09.2026.

gilt bis 31.12.2029

Mietpreisbremse

Wo
ganz Berlin, bei neuen Mietverträgen
Gilt bis
31.12.2029
Grundlage
§§ 556d bis 556g BGB, Mietenbegrenzungsverordnung vom 11.11.2025

Mietpreisbremse in Berlin lesenQuellen: 1, 2

gilt bis 10.05.2028

Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren

Wo
ganz Berlin, laufende Mietverhältnisse
Gilt bis
10.05.2028
Grundlage
§ 558 Abs. 3 BGB, Kappungsgrenzenverordnung vom 14.03.2023

Details auf dieser SeiteQuelle: 3

gilt seit 28.05.2026

Qualifizierter Mietspiegel 2026

Wo
ganz Berlin, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bezugsfertig bis 31.12.2024
Geltung
bis zum nächsten Mietspiegel (Datenstichtag 01.09.2025)
Grundlage
§§ 558c, 558d BGB

Mietspiegel Berlin 2026 lesenQuellen: 17, 18

gilt bis 30.09.2033

Kündigungssperre nach Umwandlung: 10 Jahre

Wo
ganz Berlin, vermietete Wohnungen, die nach der Überlassung in Eigentum umgewandelt und verkauft wurden
Gilt bis
30.09.2033
Grundlage
§ 577a BGB, Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.06.2023

Umwandlung in Berlin lesenQuellen: 4, 5, 6

gilt bis 31.12.2030

Umwandlung in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigung

Wo
ganz Berlin, bestehende Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen; nicht für neu geschaffenen Wohnraum wie Dachausbau
Gilt bis
31.12.2030
Grundlage
§ 250 BauGB, Verordnung vom 11.11.2025

Umwandlung in Berlin lesenQuellen: 7, 8

gilt bis 12.03.2030

Umwandlung im Milieuschutzgebiet nur mit Genehmigung

Wo
Wohngebäude mit bis zu 5 Wohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten
Gilt bis
12.03.2030
Grundlage
§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB, Umwandlungsverordnung 2025

Milieuschutz in Berlin lesenQuelle: 9

gilt, ohne Ablaufdatum

Soziale Erhaltungsgebiete (Milieuschutz)

Wo
82 Gebiete in 11 Bezirken (Stand 21.02.2026)
Geltung
kein gesetzliches Ablaufdatum
Grundlage
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Verordnungen der Bezirke; Genehmigungskriterien seit 18.04.2026

Milieuschutz in Berlin lesenQuellen: 10, 11, 12

gilt seit 01.05.2014

Zweckentfremdungsverbot

Wo
ganz Berlin, außer öffentlich gefördertem Wohnraum
Geltung
seit 01.05.2014, Gesetz zuletzt geändert am 16.07.2026
Grundlage
Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO)

Zweckentfremdungsverbot in Berlin lesenQuellen: 15, 16

festgelegt bis 2027

Grundsteuer: Hebesatz 470 %

Wo
ganz Berlin, Grundsteuer B
Geltung
festgelegt für 2025 bis 2027
Grundlage
Haushaltsgesetz 2026/2027 § 4; Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (Wohngrundstücke 0,31 ‰)

Grundsteuer in Berlin lesenQuellen: 19, 20

Als Tabelle anzeigen
Sonderregeln in Berlin, Stand 29.09.2026
RegelWoGeltungRechtsgrundlageStatus
Mietpreisbremseganz Berlin, bei neuen Mietverträgenbis 31.12.2029§§ 556d bis 556g BGB, Mietenbegrenzungsverordnung vom 11.11.2025gilt bis 31.12.2029
Kappungsgrenze 15 % in drei Jahrenganz Berlin, laufende Mietverhältnissebis 10.05.2028§ 558 Abs. 3 BGB, Kappungsgrenzenverordnung vom 14.03.2023gilt bis 10.05.2028
Qualifizierter Mietspiegel 2026ganz Berlin, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bezugsfertig bis 31.12.2024bis zum nächsten Mietspiegel (Datenstichtag 01.09.2025)§§ 558c, 558d BGBgilt seit 28.05.2026
Kündigungssperre nach Umwandlung: 10 Jahreganz Berlin, vermietete Wohnungen, die nach der Überlassung in Eigentum umgewandelt und verkauft wurdenbis 30.09.2033§ 577a BGB, Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.06.2023gilt bis 30.09.2033
Umwandlung in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigungganz Berlin, bestehende Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen; nicht für neu geschaffenen Wohnraum wie Dachausbaubis 31.12.2030§ 250 BauGB, Verordnung vom 11.11.2025gilt bis 31.12.2030
Umwandlung im Milieuschutzgebiet nur mit GenehmigungWohngebäude mit bis zu 5 Wohnungen in sozialen Erhaltungsgebietenbis 12.03.2030§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB, Umwandlungsverordnung 2025gilt bis 12.03.2030
Soziale Erhaltungsgebiete (Milieuschutz)82 Gebiete in 11 Bezirken (Stand 21.02.2026)kein gesetzliches Ablaufdatum§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Verordnungen der Bezirke; Genehmigungskriterien seit 18.04.2026gilt, ohne Ablaufdatum
Zweckentfremdungsverbotganz Berlin, außer öffentlich gefördertem Wohnraumseit 01.05.2014, Gesetz zuletzt geändert am 16.07.2026Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO)gilt seit 01.05.2014
Grundsteuer: Hebesatz 470 %ganz Berlin, Grundsteuer Bfestgelegt für 2025 bis 2027Haushaltsgesetz 2026/2027 § 4; Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (Wohngrundstücke 0,31 ‰)festgelegt bis 2027

Mietpreisbremse: höchstens 10 % über der Vergleichsmiete

Was gilt: Bei einer neuen Vermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 für die ganze Stadt.

Ausnahmen: Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden, und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. War die Vormiete höher, darf sie weiter verlangt werden. Für Modernisierungen in den drei Jahren vor Mietbeginn ist ein Zuschlag möglich.

Für Sie heißt das: Vor jeder Neuvermietung die Vergleichsmiete im Mietspiegel prüfen und die Vormiete belegen können.

Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren

Was gilt: In laufenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen, bundesweit sind es 20 %. Nie darf sie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die Berliner Verordnung gilt bis 10.05.2028.

Mietspiegel 2026

Was gilt: Seit dem 28.05.2026 gilt der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026. Der Median der erhobenen Nettokaltmieten liegt bei 7,71 €/m². Für die Werte der Mietspiegeltabelle wird vor Gericht vermutet, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben; die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung gehört nicht zum qualifizierten Teil.

Für Sie heißt das: Mieterhöhungen und neue Mieten am Mietspiegel ausrichten. Die Werte für Ihre Wohnung finden Sie in der Online-Abfrage.

Kündigungssperre nach Umwandlung: 10 Jahre

Was gilt: Wird eine vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Eigentum umgewandelt und verkauft, kann der Erwerber frühestens zehn Jahre nach der Veräußerung wegen Eigenbedarfs oder zur wirtschaftlichen Verwertung kündigen. Bundesweit sind es drei Jahre. Die Berliner Verordnung gilt bis 30.09.2033.

Für Sie heißt das: Wer eine umgewandelte, vermietete Wohnung kauft, um selbst einzuziehen, muss sehr lange warten.

Umwandlung in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigung

Was gilt: In ganz Berlin braucht die Aufteilung bestehender Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigung (§ 250 BauGB, Verordnung vom 01.01.2026 bis 31.12.2030); das gilt nicht für neu geschaffenen Wohnraum wie Dachausbau oder Aufstockung. In Milieuschutzgebieten sind zusätzlich Häuser mit bis zu fünf Wohnungen genehmigungspflichtig (Umwandlungsverordnung 2025, bis 12.03.2030).

Wann es eine Genehmigung gibt: unter anderem beim Verkauf an mindestens zwei Drittel der Mieter, bei Eigennutzung durch Familienangehörige, bei einer Nachlassteilung und wenn die Versagung unzumutbar wäre.

Wirkung: 2021 wurden noch 28.783 Wohnungen umgewandelt, 2024 nur noch 1.552.

Soziale Erhaltungsgebiete (Milieuschutz)

Was gilt: In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten wohnen rund 1,19 Millionen Menschen in etwa 662.000 Wohnungen. Dort sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, auch für leer stehende und selbst genutzte Eigentumswohnungen. Die Bezirke prüfen nach Kriterien, die seit dem 18.04.2026 gelten.

MaßnahmeGenehmigungBedingung
Heizungstauschin der Regel jaab 01.07.2026, wenn die alte Anlage mindestens 15 Jahre alt ist und die neue die gesetzlichen Anforderungen erfüllt; jüngere Anlagen nur, wenn sie defekt und nicht reparabel sind oder den Mietern keine höheren Belastungen entstehen. Die Kriterien verweisen noch auf § 71 GEG, der seit 29.07.2026 weggefallen ist: vorab beim Bezirk klären
Balkonkraftwerkgenehmigungsfrei–
Photovoltaikjabei voller Netzeinspeisung, Mieterstrom oder Betrieb durch Dritte; nutzt der Eigentümer den Strom selbst als Allgemeinstrom, prüft der Bezirk im Einzelfall
Erster Balkonjaunter 4 m² in Standardausführung; ein weiterer Freisitz nicht
Aufzugnur bei mehr als 4 oberirdischen GeschossenStandardaufzug außen, Schacht bis 2,25 m², unter der Kostenschwelle der Senatsverwaltung; Ablehnung bei besonders hohen Kosten oder überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr im Gebiet
Energetische Sanierungbis zu den Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzesdarüber nur, wenn die Mieter nicht stärker belastet werden, etwa durch Fördermittel
Zweites Bad oder WCneinAusnahme ab 5 Wohnräumen, wenn die Zahl der Räume gleich bleibt
Grundriss ändernnur wenn für einen zeitgemäßen Standard erforderlich–
Wohnungen teilen oder zusammenlegennein–
Hochwertige Ausstattungneinz. B. Fußbodenheizung, Kamin, bodentiefe Fenster, Doppelwaschbecken
Befristete oder möblierte Vermietungantragspflichtig bei zuvor unbefristet vermieteten Wohnungengrundsätzlich genehmigungsfähig nur Zeitmietverträge nach § 575 BGB und die befristete Untervermietung des eigenen Haupt- oder Nebenwohnsitzes

Quelle: VV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete vom 07.04.2026 (in Kraft 18.04.2026), Nr. 2.2 bis 2.10; GModG (Stand 23.07.2026).

Vorkaufsrecht: Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 (4 C 1.20) ist das Vorkaufsrecht ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen der Erhaltungsverordnung bebaut ist und genutzt wird und keine Missstände oder Mängel aufweist. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6588) will das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten wieder erweitern; beschlossen ist er Stand 29.09.2026 nicht.

Für Sie heißt das: Vor jeder Modernisierung prüfen, ob Ihr Haus in einem Erhaltungsgebiet liegt, und die Genehmigung beim Bezirk beantragen, bevor die Arbeiten beginnen.

Zweckentfremdungsverbot

Was gilt: Wohnraum darf nur mit Genehmigung des Bezirksamts anders als zum Wohnen genutzt werden, etwa als Ferienwohnung, für Gewerbe, durch Abriss oder durch Leerstand von mehr als drei Monaten (bei zügiger Sanierung bis zu zwölf Monate). Die eigene Hauptwohnung kann während der Abwesenheit, eine Nebenwohnung an höchstens 90 Tagen im Jahr mit Genehmigung an Gäste vermietet werden. Seit 17.06.2026 gilt ein neues Registrierungsverfahren; neue Registriernummern vergibt die Senatsverwaltung derzeit nicht, bisherige gelten weiter (Stand 29.09.2026).

Bußgeld: Der gesetzliche Rahmen reicht bis 500.000 €; die Verwaltung setzt für Ferienwohnung oder Leerstand als Regel 1.500 bis 2.500 € je Wohnung und Monat an (Richtwerte, Stand 27.03.2026).

Grundsteuer

Berlin wendet das Bundesmodell mit eigenen Messzahlen an. Der Hebesatz für Grundsteuer B beträgt seit 01.01.2025 470 % (vorher 810 %) und ist für 2026 und 2027 unverändert festgelegt. Einspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheids möglich (§ 355 AO); wer den Wert für falsch hält, muss den Grundsteuerwertbescheid angreifen (§ 351 Abs. 2 AO).

Zur Einordnung: Den Berliner Mietendeckel hat das Bundesverfassungsgericht 2021 für nichtig erklärt, weil das Mietpreisrecht Bundessache ist.

Die 12 Bezirke in Zahlen

Wo liegen die meisten Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, wo wohnen Eigentümer selbst, und wo gilt Milieuschutz? Wählen Sie eine Kennzahl.

Karte der 12 Berliner Bezirke mit KennzahlenCharlottenburg-WilmersdorfFriedrichshain-KreuzbergLichtenbergMarzahn-HellersdorfMitteNeuköllnPankowReinickendorfSpandauSteglitz-ZehlendorfTempelhof-SchönebergTreptow-Köpenick
Bezirk wählenFahren Sie über die Karte oder tippen Sie auf einen Bezirk.
4,3 %31,1 %
Anteil der Wohnungen in Häusern im Wohnungseigentum, Zensus 2022. Grenzen: Geoportal Berlin, ALKIS Bezirke.
Die 12 Berliner Bezirke: Wohnungen, Anteil in WEG-Häusern, Eigentümerquote und Milieuschutzgebiete
BezirkWohnungenWEG-AnteilEigent.-quoteGebiete
Charlottenburg-Wilmersdorf194.16531,1 %16,8 %9
Steglitz-Zehlendorf162.18825,6 %27,4 %3
Friedrichshain-Kreuzberg157.55825,2 %8,6 %11
Pankow224.21421,7 %16,2 %14
Tempelhof-Schöneberg186.61921,5 %17 %10
Mitte211.68621,1 %7,8 %14
Reinickendorf132.67714,2 %22,8 %2
Neukölln167.35814,1 %14,5 %10
Spandau126.80013,1 %18,4 %3
Treptow-Köpenick151.36112,6 %19 %3
Lichtenberg163.2377,9 %6,6 %3
Marzahn-Hellersdorf140.9774,3 %18,4 %0

Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Milieuschutzgebiete: Straßenliste der Senatsverwaltung, Stand 21.02.2026, eigene Zählung.

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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Alle Beiträge zu Berlin

7 Beiträge · Die Beiträge zu den 12 Bezirken stehen bei der Karte.

Überblick (1)

Miete und Mieterhöhung (2)

Umbau, Umwandlung und Milieuschutz (2)

Vermietung und Zweckentfremdung (1)

Steuern (1)

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Quellen

  1. 1Mietenbegrenzungsverordnung 2026–2029, Senatskanzleiberlin.de
  2. 2§ 556d, § 556e, § 556f BGBgesetze-im-internet.de
  3. 3Kappungsgrenzen-Verordnung, Senatskanzleiberlin.de
  4. 4Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Senatskanzleiberlin.de
  5. 5Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.06.2023 (§ 3: bis 30.09.2033), Vorlage Drs. VO 19/155parlament-berlin.de
  6. 6§ 577a BGBgesetze-im-internet.de
  7. 7Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB, Senatsverwaltungberlin.de
  8. 8§ 250 BauGBgesetze-im-internet.de
  9. 9Umwandlungsverordnung 2025 in sozialen Erhaltungsgebieten, Senatskanzlei (18.02.2025)berlin.de
  10. 10Soziales Erhaltungsrecht, Senatsverwaltungberlin.de
  11. 11Straßenliste der sozialen Erhaltungsgebiete, Senatsverwaltung (Stand 21.02.2026)berlin.de
  12. 12Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete (VV vom 07.04.2026)berlin.de
  13. 13BVerwG, Urteil vom 09.11.2021, 4 C 1.20 (Vorkaufsrecht)bverwg.de
  14. 14Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des BauGB, BT-Drs. 21/6588 vom 22.06.2026dserver.bundestag.de
  15. 15Zweckentfremdungsverbot, Senatsverwaltungberlin.de
  16. 16Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), zuletzt geändert am 16.07.2026, gesetze.berlin.degesetze.berlin.de
  17. 17Berliner Mietspiegel 2026, Senatsverwaltungberlin.de
  18. 18Mietspiegel-Abfragemietspiegel.berlin.de
  19. 19Grundsteuer Berlinberlin.de
  20. 20Haushaltsgesetz 2026/2027, § 4 Abs. 1 (Hebesätze), GVBl. Berlin 2025 S. 671 ff.berlin.de
  21. 21Zensus 2022, lokale Daten Berlin, Amt für Statistik Berlin-Brandenburgstatistik-berlin-brandenburg.de

Stand 29.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Skyline: eigene Zeichnung, A1 Asset One, 29.09.2026, nach öffentlich sichtbaren Bauwerken (Brandenburger Tor, Siegessäule, Berliner Dom, Rotes Rathaus, historische Türme der Oberbaumbrücke).