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Eigentümer in Lichtenberg: Milieuschutz, Sanierungsgebiet und wer was genehmigt

Quellen und Rechtsstand geprüft am 27. September 2026von Redaktion des Eigentümer-Ratgebers

Kurz gesagt

In Lichtenberg liegen nur 7,9 % der 163.237 Wohnungen in Häusern von Eigentümergemeinschaften (Berlin 18,4 %, Zensus 2022). Es gelten drei soziale Erhaltungsgebiete, Kaskelstraße, Weitlingstraße und Fanningerstraße, dazu das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord (seit 2011). Umbau dort genehmigt der Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt, Alt-Friedrichsfelde 60, bei einem Bauantrag die Bauaufsicht; Ferienwohnung, Leerstand und Abriss laufen schriftlich über das Wohnungsamt. Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel 2026 gelten wie in ganz Berlin.

Nächster Schritt: Vorlage: Verwaltung lädt nicht ein? Einberufung der Eigentümerversammlung verlangen

Lichtenberg ist ein Bezirk der Mieter: Mehr als neun von zehn Wohnungen sind vermietet, und die meisten gehören kommunalen Gesellschaften oder Genossenschaften. Besitzen Sie hier ein Mietshaus oder eine Eigentumswohnung, betreffen Sie trotzdem eigene Regeln: drei Milieuschutzgebiete, ein laufendes Sanierungsgebiet, in dem schon Verkauf und Belastung eines Grundstücks eine Genehmigung brauchen, sowie mehrere Gebiete mit Gestaltschutz. Diese Seite zeigt die Zahlen des Bezirks, die Gebiete mit Namen, die zuständigen Ämter mit Adresse und was Sie tun, wenn Ihre Verwaltung nicht funktioniert. Die Regeln für ganz Berlin fasst der Leitfaden für Immobilieneigentümer in Berlin zusammen.

Lichtenberg in Zahlen: viel Miete, wenig Wohneigentum

Von 163.237 Wohnungen im Bezirk liegen nur 12.865 in Gebäuden, die einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gehören. Mit 7,9 % ist das der zweitniedrigste Anteil der zwölf Bezirke; nur Marzahn-Hellersdorf liegt mit 4,3 % darunter. Kein Bezirk hat einen kleineren Anteil selbst bewohnter Wohnungen.

Wohnungen (Zensus 2022) Bezirk Berlin
Wohnungen insgesamt 163.237 2.018.831
in Häusern einer WEG 7,9 % 18,4 %
in Gebäuden mit Baujahr 1970 bis 1989 51,7 % 23,0 %
in Gebäuden mit Baujahr vor 1950 20,8 % 39,7 %
in Gebäuden mit 13 und mehr Wohnungen 58,7 % 48,8 %
zu Wohnzwecken vermietet 91,8 % 82,4 %
vom Eigentümer selbst bewohnt 6,5 % 15,4 %
leer stehend 1,6 % 2,0 %
mit Fernwärme beheizt 67,3 % 43,1 %

Stichtag ist der 15.05.2022. Der Zensus weist den Bezirk nicht als eigene Zeile aus; die Werte sind eine eigene Summe der 13 Bezirksregionen aus den Tabellen 4.1, 4.2, 4.5, 4.6, 4.7 und 4.9 des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg. Von den 2.636 leeren Wohnungen standen 591 seit mindestens zwölf Monaten leer (Tabelle 4.14). Nur 5,5 % der Wohnungen liegen in Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen.

Wem die Wohnungen gehören: Kommune, Genossenschaft, Privatleute

Der Bestand verteilt sich anders als im Rest der Stadt. 39,1 % der Wohnungen gehören der Kommune oder kommunalen Wohnungsunternehmen, der höchste Anteil aller Bezirke (Berlin 18,9 %). Genossenschaften halten 21,0 % (Berlin 10,2 %), nur in einem Bezirk liegt dieser Anteil höher.

Eigentümer des Gebäudes Anteil der Wohnungen
Kommune, kommunale Wohnungsunternehmen 39,1 %
Wohnungsgenossenschaften 21,0 %
privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen 15,8 %
Privatpersonen 10,3 %
Gemeinschaften von Wohnungseigentümern 7,9 %
Bund oder Land 3,4 %
andere privatwirtschaftliche Unternehmen 2,3 %

Quelle: Zensus 2022, Tabelle 4.6, eigene Summe der Bezirksregionen, Stichtag 15.05.2022. Bei den Gebäuden sieht es anders aus: Von 18.360 Gebäuden mit Wohnraum gehören 8.634 Privatpersonen (47,0 %) und 1.308 einer Eigentümergemeinschaft (7,1 %, Tabelle 5.6). Für Sie heißt das: Fast die Hälfte der Gebäude gehört Privatpersonen, aber nur rund jede zehnte Wohnung, während die Wohnungen überwiegend in großen kommunalen und genossenschaftlichen Beständen liegen.

Mieten im Zensus je Bezirksregion

Der Bezirk gliedert sich in den Norden mit Hohenschönhausen und den Süden mit Lichtenberg, Friedrichsfelde, Rummelsburger Bucht und Karlshorst. Der Zensus nennt die durchschnittliche Nettokaltmiete nur je Bezirksregion (Tabelle 4.16, Stichtag 15.05.2022, Berlin 7,67 €/m²). Die Werte zeigen Bestandsmieten aller Verträge; für eine Mieterhöhung gilt der Mietspiegel, nicht diese Tabelle.

Bezirksregion Nettokaltmiete
Rummelsburger Bucht 8,99 €/m²
Karlshorst 8,40 €/m²
Alt-Lichtenberg 8,06 €/m²
Malchow, Wartenberg und Falkenberg 8,01 €/m²
Neu-Lichtenberg 7,56 €/m²
Friedrichsfelde Nord 7,52 €/m²
Alt-Hohenschönhausen Süd 7,47 €/m²
Alt-Hohenschönhausen Nord 7,37 €/m²
Fennpfuhl 6,72 €/m²
Friedrichsfelde Süd 6,69 €/m²
Frankfurter Allee Süd 6,66 €/m²
Neu-Hohenschönhausen Nord 5,98 €/m²
Neu-Hohenschönhausen Süd 5,95 €/m²

Milieuschutz: die drei sozialen Erhaltungsgebiete

In Lichtenberg gelten drei soziale Erhaltungsgebiete. Dort will der Bezirk die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten; Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden brauchen eine Genehmigung (§ 172 Abs. 1 BauGB). Was das allgemein bedeutet, erklärt die Seite zum Milieuschutz in Berlin.

Gebiet Schlüssel in Kraft seit
Kaskelstraße EM1101 22.07.2017
Weitlingstraße EM1102 22.06.2018
Fanningerstraße EM1103 18.08.2021

Gebietsschlüssel laut Straßenliste der Senatsverwaltung (Stand 21.02.2026); das Inkrafttreten ergibt sich aus § 7 der Verordnungen („am Tage nach der Verkündung“) und dem Datum des Gesetz- und Verordnungsblatts. Laut Bezirksamt liegt das Gebiet Kaskelstraße im Ortsteil Rummelsburg mit Bebauung „hauptsächlich in der Zeit von 1875 bis 1914“. Das Gebiet Weitlingstraße liegt „südlich und östlich vom Bahnhof Lichtenberg“; seine Wohnanlagen der 1920er Jahre stehen fast alle unter Denkmalschutz. Das Gebiet Fanningerstraße liegt nördlich der Frankfurter Allee, mit Blockrand der 1920er und 1930er Jahre, Gründerzeithäusern und Zeilenbauten der 1950er bis 1970er Jahre. Teile davon gehören zugleich zum Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord.

Straßen in den drei Gebieten

Laut Straßenliste der Senatsverwaltung gehören diese Straßen ganz oder teilweise zu den Gebieten. Bei vielen Straßen zählen nur einzelne Hausnummern; prüfen Sie Ihre Adresse deshalb immer mit Hausnummer in der Straßenliste.

  • Kaskelstraße: Archibaldweg, Geusenstraße, Hauffstraße, Kaskelstraße, Kernhofer Straße, Marktstraße, Nöldnerstraße, Pfarrstraße, Schlichtallee, Spittastraße, Stadthausstraße, Tuchollaplatz, Türrschmidtstraße
  • Weitlingstraße: Alt-Friedrichsfelde, Archenholdstraße, Archibaldweg, Bietzkestraße, Delbrückstraße, Eduardstraße, Einbecker Straße, Eitelstraße, Emanuelstraße, Fischerstraße, Frankfurter Allee, Friedastraße, Giselastraße, Heinrichstraße, Im Lichtenhain, Irenenstraße, Leopoldstraße, Lincolnstraße, Lückstraße, Margaretenstraße, Marie-Curie-Allee, Maximilianstraße, Metastraße, Münsterlandplatz, Münsterlandstraße, Rosenfelder Straße, Rummelsburger Straße, Rupprechtstraße, Sophienstraße, Weitlingstraße, Wönnichstraße, Zachertstraße
  • Fanningerstraße: Alfredstraße, Atzpodienstraße, Bürgerheimstraße, Fanningerstraße, Frankfurter Allee, Glaschkestraße, Gudrunstraße, Guntherstraße, Hagenstraße, Hubertusstraße, Magdalenenstraße, Normannenstraße, Plonzstraße, Rüdigerstraße, Schottstraße, Siegfriedstraße, Wotanstraße

Die Hausnummernlisten auf den Gebietsseiten des Bezirksamts sind nicht vollständig: Sie nennen etwa die Schlichtallee, Im Lichtenhain, den Münsterlandplatz und die Rummelsburger Straße nicht und führen die Nöldnerstraße nur bis Nr. 32, obwohl die Straßenliste der Senatsverwaltung für das Gebiet Kaskelstraße auch die Nummern 37 bis 45 nennt. Maßgeblich ist die Karte der jeweiligen Verordnung.

Umbauen und modernisieren im Milieuschutzgebiet

Genehmigungspflichtig sind laut Bezirksamt „Rückbau, Änderung und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen“. Maßnahmen, „die im besonderen Maße wohnwerterhöhend sind, werden nicht genehmigt“. Das gilt auch für selbst genutzte und leer stehende Wohnungen, also auch für Ihre Eigentumswohnung. Instandhaltung und Instandsetzung brauchen keine Genehmigung, ein Balkonkraftwerk ebenfalls nicht. Maßstab für alle Bezirke sind seit 18.04.2026 die Genehmigungskriterien der Senatsverwaltung vom 07.04.2026; die Seite des Bezirks verweist noch auf eigene Prüfkriterien von 2018. Die Bedingungen, etwa für einen Heizungstausch, stehen auf der Milieuschutz-Seite. So gehen Sie vor:

  1. Adresse prüfen: Straßenliste der Senatsverwaltung und Gebietsseite des Bezirksamts.
  2. Vorab klären: telefonisch oder in der Sprechzeit des Fachbereichs Stadtplanung, dienstags 9 bis 12 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr, E-Mail [email protected].
  3. Antrag stellen: Formular „Antrag auf Genehmigung für Vorhaben nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB“ in Papierform und unterschrieben; digital zusätzlich möglich. Brauchen Sie ohnehin eine Baugenehmigung, prüft die Bauaufsicht den Milieuschutz im selben Verfahren mit.
  4. Entscheidung abwarten: laut Bezirk „innerhalb eines Monats ab Eingangsdatum“ der vollständigen Unterlagen, per Zwischenbescheid um „höchstens drei Monate“ verlängerbar.
  5. Komplexe Vorhaben: Hier ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Bezirksamt möglich.

Mieter in den Gebieten können sich laut Bezirksamt kostenfrei bei zwei beauftragten Mieterberatungsgesellschaften beraten lassen.

Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord: was Eigentümer dort zusätzlich beachten

Das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord ist eine Besonderheit des Bezirks. Es ist seit 2011 förmlich festgelegt (Zwölfte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15.03.2011), besteht aus drei Teilbereichen mit zusammen 25 ha und befindet sich laut Senatsverwaltung „in der Durchführung“ (abgerufen 27.09.2026). Es läuft im umfassenden Verfahren. Ob Ihr Grundstück dazugehört, zeigt die Karte des Bezirksamts.

Was gilt Grundlage
Genehmigung für Vorhaben nach § 14 Abs. 1 BauGB § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Genehmigung für befristete Miet- und Pachtverträge über mehr als ein Jahr § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Genehmigung für Verkauf, Belastung (etwa Grundschuld) und Teilung § 144 Abs. 2 BauGB
Ausgleichsbetrag nach Aufhebung des Gebiets § 154 BauGB
erhöhte Absetzung bei Modernisierung § 7h EStG

Der Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts. Bei Wohnungseigentum „sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen“ (§ 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Ein Datum für die Aufhebung nennen weder Bezirk noch Senat. Für Modernisierung und Instandsetzung können Sie nach § 7h EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu 9 %, danach vier Jahre bis zu 7 % der Herstellungskosten absetzen. Nötig ist eine Bescheinigung der Gemeinde; maßgeblich sind die Bescheinigungsrichtlinien vom 25.08.2020, nicht die ältere Fassung von 2015, die die Bezirksseite nennt. Wie die Abschreibung einer Immobilie funktioniert, erklärt eine eigene Seite; den Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Im Entwicklungsbereich Rummelsburger Bucht, für den § 7h EStG ebenfalls gilt, ist laut Bezirk nur noch der Bereich „An der Mole“ in Bearbeitung.

Städtebauliche Erhaltungsgebiete: Victoriastadt, Karlshorst, Dörfer

Neben dem Milieuschutz kennt der Bezirk den Gestaltschutz: städtebauliche Erhaltungsverordnungen, die das Erscheinungsbild eines Gebiets bewahren sollen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Laut Bezirksamt gelten sie für:

  • die Dörfer Malchow, Wartenberg und Falkenberg
  • die Kaskelstraße (Victoriastadt), hier zusätzlich zum Milieuschutz; die städtebauliche Verordnung gilt seit 1997 und wurde 2004 erweitert
  • die Paul-Koenig-Straße/Titastraße
  • das Prinzenviertel (Karlshorst)

In diesen Gebieten brauchen Rückbau, Umbau, Neubau und Nutzungsänderung eine Genehmigung des Fachbereichs Stadtplanung. Ist für das Vorhaben ohnehin ein Bauantrag nötig, wird der Gestaltschutz im Bauantragsverfahren geprüft. Anders als beim Milieuschutz geht es hier nicht um die Bewohner, sondern um die städtebauliche Gestalt des Gebiets. Planen Sie in der Victoriastadt einen Umbau, kann deshalb beides greifen: der soziale Erhaltungsschutz mit seinen Grenzen für wohnwerterhöhende Maßnahmen und der Gestaltschutz. Im Gebiet Weitlingstraße kommt oft der Denkmalschutz hinzu, für den im Stadtentwicklungsamt die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig ist. Klären Sie solche Vorhaben deshalb früh mit dem Fachbereich Stadtplanung, bevor Sie Handwerker beauftragen oder Pläne zeichnen lassen.

Aufteilen in Eigentumswohnungen: § 250 BauGB und Milieuschutz

Wer ein Mietshaus im Bezirk in Eigentumswohnungen aufteilen will, muss bis zu drei Genehmigungspflichten prüfen. In ganz Berlin gilt die Verordnung nach § 250 BauGB vom 11.11.2025, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2030, für bestehende Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen. Im Milieuschutzgebiet kommt die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB hinzu (gültig bis 12.03.2030), im Sanierungsgebiet die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB, etwa für Verkauf, Belastung und Teilung eines Grundstücks. Welche davon Ihr Vorhaben berührt, klären Sie vorab mit dem Fachbereich Stadtplanung.

  • Wohngebäude mit bis zu fünf Wohnungen: außerhalb eines Milieuschutzgebiets keine Genehmigung nach § 250 BauGB; im Milieuschutzgebiet Genehmigung nach der Umwandlungsverordnung (§ 172 BauGB).
  • Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen: Genehmigung nach § 250 BauGB, auch im Milieuschutzgebiet; dort geht § 250 der Umwandlungsverordnung vor.

Nach § 250 Abs. 3 BauGB ist die Genehmigung unter anderem zu erteilen, wenn Wohnungen an Miterben, zur eigenen Nutzung an Familienangehörige oder an mindestens zwei Drittel der Mieter gehen sollen. Den Antrag stellen Sie nach der Landesverordnung „bei dem für Planen zuständigen Amt des Bezirks“, in Lichtenberg dem Stadtentwicklungsamt; ein eigenes Formular des Bezirks für § 250 haben wir nicht gefunden (Stand 27.09.2026). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt die Bauaufsicht auf Antrag gegen Gebühr; dort kann es laut Bezirk derzeit aus personellen Gründen zu Verzögerungen kommen. Wer trotz vorläufiger Untersagung teilt, riskiert, dass die Teilung gegenüber dem Land unwirksam ist und gelöscht werden kann (BGH, Urteil vom 20.12.2024, V ZR 277/23). Nach Umwandlung und Verkauf gilt in Berlin eine Kündigungssperre von zehn Jahren (§ 577a BGB). Einzelheiten: Umwandlung in Eigentumswohnungen in Berlin.

Verkaufen im Erhaltungsgebiet: Vorkaufsrecht und Negativzeugnis

Verkaufen Sie ein ganzes Grundstück in einem Milieuschutzgebiet, prüft der Bezirk laut eigener Seite bei jedem Verkauf, ob er sein Vorkaufsrecht ausübt. Die Entscheidung fällt per Beschluss des Bezirksamts; Vorrang hat laut Bezirk eine Abwendungsvereinbarung. Der Verkauf einer einzelnen Eigentumswohnung ist nicht betroffen.

Die Bezirksseite erwähnt eine wichtige Grenze nicht: Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück den Zielen der Erhaltungsverordnung entsprechend bebaut ist und genutzt wird. Befürchtete künftige Entwicklungen wie eine Verdrängung von Mietern zählen dabei nicht (BVerwG, Urteil vom 09.11.2021, 4 C 1.20).

So läuft das Verfahren laut Bezirksamt:

  1. Negativzeugnis beantragen: In der Regel beantragt es der Notar beim Fachbereich Stadtplanung.
  2. Bearbeitung: durchschnittlich vier Wochen.
  3. Frist des Bezirks: Er kann das Vorkaufsrecht nur innerhalb von drei Monaten ausüben.
  4. Gebühr: 100 Euro für das Negativzeugnis, 25 Euro für eine schriftliche Auskunft.

Liegt das Grundstück im Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord, braucht der Kaufvertrag zusätzlich eine Genehmigung nach § 144 Abs. 2 BauGB. Planen Sie für den Verkauf eines Mietshauses im Bezirk deshalb mehrere Wochen Vorlauf ein und sprechen Sie den Notar früh auf beide Punkte an.

Ferienwohnung, Leerstand, Abriss: Zweckentfremdung in Lichtenberg

Wollen Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten, gewerblich nutzen, länger leer stehen lassen oder abreißen, brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot, das seit dem 01.05.2014 gilt. Leerstand länger als drei Monate braucht laut Bezirksamt eine Genehmigung. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße „bis zu 500.000 Euro“. Seit dem 17.06.2026 gilt das geänderte Gesetz; neue Registriernummern werden laut Senatsverwaltung derzeit nicht vergeben.

Zuständig ist das Wohnungsamt Lichtenberg. Es ist nach eigener Angabe ein „reiner Back-Office-Bereich“, eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich:

  • Post: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Wohnungsamt, 10360 Berlin
  • E-Mail: [email protected]
  • Telefon: nur dienstags von 10 bis 12 Uhr
  • Abgabe: Anträge können Sie auch in allen Lichtenberger Bürgerämtern abgeben
  • Unterschrift: Ein Antrag gilt erst mit eigenhändiger Unterschrift als gestellt

Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung des Wohnungsamts geht außerdem Hinweisen auf Mietpreisüberhöhung nach. Nach der Beschreibung des Bezirks geht es um Mieten, die mehr als 20 % über den üblichen Mieten vergleichbarer Wohnungen liegen, wenn dabei ein geringes Angebot ausgenutzt wird. Wie die Mietpreisbremse funktioniert, steht auf der Seite zur Mietpreisbremse in Berlin.

Regeln, die in ganz Berlin gelten

Diese Regeln gelten im Bezirk genauso wie überall in Berlin. Der Bezirk entscheidet darüber nicht, die Details stehen auf den verlinkten Seiten.

Regel Stand
Mietpreisbremse: bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bis 31.12.2029
Kappungsgrenze 15 % bei Mieterhöhungen bis 10.05.2028
Mietspiegel 2026, qualifiziert nach § 558d BGB seit 28.05.2026
Kündigungssperre nach Umwandlung: zehn Jahre Verordnung bis 30.09.2033
Genehmigung für Umwandlung (§ 250 BauGB) bis 31.12.2030
Zweckentfremdungsverbot seit 01.05.2014

Der Berliner Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB; die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung und der Abschlag für Minderausstattung gehören nicht zum qualifizierten Teil. Er gilt seit dem 28.05.2026, Stichtag der Daten ist der 01.09.2025; nach § 558d Abs. 2 BGB ist er nach zwei Jahren anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen, die Anpassung ist also zum Stichtag 01.09.2027 fällig. Eine Gerichtsentscheidung zum Mietspiegel 2026 ist nicht bekannt (Stand 27.09.2026). Die Wohnlage (einfach, mittel, gut) bestimmt der Mietspiegel je Adresse, nicht je Bezirk; eine belegte Aussage, welche Wohnlage in Lichtenberg überwiegt, gibt es nicht. Prüfen Sie die Einstufung Ihrer Adresse deshalb immer im Straßenverzeichnis des Mietspiegels, bevor Sie eine Miete berechnen.

Ämter für Eigentümer in Lichtenberg

Die meisten Anliegen von Eigentümern landen bei zwei Ämtern des Bezirksamts: dem Stadtentwicklungsamt in Friedrichsfelde und dem Wohnungsamt, das nur schriftlich arbeitet.

  • Stadtentwicklungsamt, allgemein und Leitung: Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin; E-Mail [email protected]; Leitung 030 90296-6491
  • Fachbereich Stadtplanung (Milieuschutz, Gestaltschutz, Sanierungsgebiet, Vorkaufsrecht): E-Mail [email protected]; Fachbereichsleitung 030 90296-4210
  • Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde (Bauantrag, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Denkmalschutz): E-Mail [email protected]; Geschäftszimmer 030 90296-6271
  • Wohnungsamt (Ferienwohnung, Leerstand, Abriss, Mietpreisüberhöhung): Post an Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Wohnungsamt, 10360 Berlin; E-Mail [email protected]; telefonisch dienstags 10 bis 12 Uhr

Die Postanschrift des Stadtentwicklungsamts lautet: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt, 10360 Berlin. Die Fachbereiche haben Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Die Bau- und Wohnungsaufsicht weist darauf hin, dass es aus personellen Gründen bis auf Weiteres zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen kann. Planen Sie Bauanträge und Abgeschlossenheitsbescheinigungen deshalb mit Vorlauf. Die Grundsteuer in Berlin ist kein Thema des Bezirks; der Hebesatz gilt für ganz Berlin.

Hausverwaltung in Lichtenberg: worauf Eigentümer achten

In Lichtenberg hat eine Verwaltung andere Schwerpunkte als in den Altbaubezirken mit vielen großen Eigentümergemeinschaften: Mietverwaltung bei über 90 % vermieteten Wohnungen, Genehmigungen im Milieuschutz- und Sanierungsgebiet, Denkmalschutz im Gebiet Weitlingstraße, Gestaltschutz in der Victoriastadt und vergleichsweise wenige Eigentümergemeinschaften. Hakt es mit Ihrer WEG-Verwaltung, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Schriftlich mit Frist anschreiben: mit der E-Mail-Vorlage für eine Rückmeldung der Verwaltung; was hilft, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert.
  2. Beirat einschalten: Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Verwaltung.
  3. Unterlagen einsehen: Ihr Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, per E-Mail-Vorlage.
  4. Versammlung verlangen: mit der Vorlage zum Verlangen auf Einberufung oder der E-Mail-Vorlage.
  5. Verwaltung wechseln: Hausverwaltung abwählen, mit Beschlussvorlage zur Abberufung und Neubestellung.

Alle Schritte im Zusammenhang zeigt die Seite Unzufrieden mit der WEG-Verwaltung. Zahlen zu Verwalterkosten nur für den Bezirk gibt es nicht; was Verwaltung in Berlin kostet, steht bei den Kosten einer Hausverwaltung in Berlin.

A1 in der Nähe: Hauptsitz Kreuzberg

A1 Asset One, Herausgeber dieses Ratgebers, hat kein Büro in Lichtenberg. Nächstgelegen ist der Hauptsitz:

  • Hauptsitz Kreuzberg: Skalitzer Straße 34, 10999 Berlin

Weitere Standorte in Berlin sind das Büro West (Pestalozzistraße 78, 10627 Berlin) und das Büro Nord (Am Borsigturm 13, 13507 Berlin). Wenn Sie eine Verwaltung für Ihre Eigentümergemeinschaft, Ihr Mietshaus oder Ihre vermietete Wohnung in Lichtenberg suchen, erreichen Sie das Team über das Kontaktformular. Die Nachbarbezirke haben eigene Seiten: Eigentümer in Friedrichshain-Kreuzberg, Eigentümer in Pankow, Eigentümer in Treptow-Köpenick und Eigentümer in Marzahn-Hellersdorf.

Vorlagen zum Weiterarbeiten

Kostenlos als Word-Datei, zum Drucken als PDF oder als Text.

5 Fragen, kurz beantwortet

Häufige Fragen

Welche Milieuschutzgebiete gibt es in Lichtenberg?

Drei soziale Erhaltungsgebiete: Kaskelstraße (in Kraft seit 22.07.2017), Weitlingstraße (seit 22.06.2018) und Fanningerstraße (seit 18.08.2021). Das zeigt die Straßenliste der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Stand 21.02.2026.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus im Milieuschutzgebiet liegt?

Suchen Sie Straße und Hausnummer in der Straßenliste der Senatsverwaltung und auf der Gebietsseite des Bezirksamts. Die Listen des Bezirks sind nicht vollständig; in Grenzfällen entscheidet die Karte der Verordnung. Der Fachbereich Stadtplanung beantwortet Fragen dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Gibt es in Lichtenberg ein Sanierungsgebiet?

Ja, das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord mit drei Teilbereichen und zusammen 25 ha, förmlich festgelegt seit 2011 und laut Senatsverwaltung in Durchführung. Dort brauchen auch Verkauf, Belastung und Teilung eines Grundstücks eine Genehmigung; nach Aufhebung des Gebiets werden Ausgleichsbeträge fällig.

Wer genehmigt eine Ferienwohnung in Lichtenberg?

Das Wohnungsamt Lichtenberg. Es arbeitet nur schriftlich: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Wohnungsamt, 10360 Berlin, oder Abgabe in einem Lichtenberger Bürgeramt. Der Antrag gilt erst mit eigenhändiger Unterschrift als gestellt.

Gibt es in Lichtenberg viele Eigentumswohnungen?

Nein. 7,9 % der Wohnungen liegen in Häusern von Eigentümergemeinschaften, nach Marzahn-Hellersdorf der zweitniedrigste Wert der zwölf Bezirke (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022).

Quellen

Redaktion des Eigentümer-Ratgebers, A1 Asset One Gruppe: Maklertätigkeit seit 2014, Hausverwaltung seit 2019

Die Redaktion gehört zur A1 Asset One Gruppe: Maklertätigkeit seit 2014, Hausverwaltung seit 2019, Geschäftsführung und Team mit langjähriger Erfahrung in der Immobilienbranche (u. a. Matti Biskup, Dipl.-Ing.). Jeder Beitrag stützt sich auf Gesetzestexte im Wortlaut, geprüfte Gerichtsentscheidungen und amtliche Quellen; Recherche und Prüfung laufen nach festen Regeln mit KI-Unterstützung. Quellen und Rechtsstand zuletzt geprüft am 27. September 2026. So arbeiten wir

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