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Eigentümerversammlung

Formfehler vermeiden: Richtig einladen, abstimmen und protokollieren, auch wenn die Verwaltung nicht einlädt.

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Fertige Vorlagen zum Thema

  • Keine Zeit für die Eigentümerversammlung? Vollmacht als Vorlage

    Wer an der Eigentümerversammlung nicht teilnimmt und niemanden bevollmächtigt, gibt keine Stimme ab: Beschlossen wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Mit dieser Vorlage lassen Sie sich vertreten, nach Ermessen der vertretenden Person oder mit Ihren Weisungen je Tagesordnungspunkt. Als Word-Datei, PDF oder Text.

  • Neue Verwaltung gewählt: Niederschrift der Eigentümerversammlung als Vorlage

    Die neue Verwaltung muss ihre Bestellung nachweisen können, gegenüber dem Grundbuchamt sogar in öffentlich beglaubigter Form. Dafür genügt die Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit beglaubigten Unterschriften (§ 26 Abs. 4 WEG). Mit dieser Vorlage halten Sie die Beschlüsse zum Verwalterwechsel so fest, dass dieser Nachweis gelingt. Als Word-Datei, PDF oder Text.

  • Verwaltung abwählen: Einladung zur Eigentümerversammlung als Vorlage

    Ein vergessener Eigentümer oder ein fehlender Tagesordnungspunkt gefährdet die Beschlüsse zum Verwalterwechsel. Mit dieser Vorlage laden Sie alle Eigentümer form- und fristgerecht ein, mit Tagesordnung, Beschlussvorschlägen und Vollmacht. Als Word-Datei, PDF oder Text.

  • Verwaltung lädt nicht ein? Einberufung der Eigentümerversammlung verlangen

    Die Verwaltung beruft keine Versammlung ein, obwohl die Eigentümer zum Beispiel über einen Verwalterwechsel entscheiden wollen? Verlangen mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung in Textform unter Angabe von Zweck und Gründen, muss die Verwaltung einberufen (§ 24 Abs. 2 WEG). Mit dieser Vorlage stellen Sie das Verlangen, mit gewünschter Tagesordnung und Unterschriftenliste. Als Word-Datei, PDF oder Text.

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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