Eigentümerversammlung
Formfehler vermeiden: Richtig einladen, abstimmen und protokollieren, auch wenn die Verwaltung nicht einlädt.
Alle Beiträge
- Ablauf der Eigentümerversammlung: Wer leitet, wie gezählt wird und wann ein Beschluss gilt
Wer leitet die Eigentümerversammlung, wie wird gezählt, wann gilt ein Beschluss? Der Ablauf Schritt für Schritt mit WEG-Wortlaut und BGH-Urteilen.
- Beschluss anfechten: Die Frist läuft ab der Versammlung, nicht ab dem Protokoll
Einen WEG-Beschluss anfechten: ein Monat für die Klage, zwei für die Begründung. Gegen wen, welches Gericht, was es kostet und wann er nichtig ist.
- Beschlussantrag formulieren: So kommt Ihr Anliegen auf die Tagesordnung
Eigenen Tagesordnungspunkt verlangen, Beschlusstext bestimmt formulieren, Kosten und Finanzierung regeln: So bringen Eigentümer ihren Antrag zur Abstimmung.
- Einladung zur Eigentümerversammlung: In der Regel 3 Wochen Frist und was bei Fehlern gilt
Drei Wochen Frist, Textform, bezeichnete Tagesordnung: was eine Einladung zur Eigentümerversammlung braucht und was Eigentümer bei Fehlern tun können.
- Mehrheit in der Eigentümerversammlung: Wann Ihr Beschluss wirklich gilt
Welche Mehrheit ein WEG-Beschluss braucht, wie Enthaltungen zählen, wer wie viele Stimmen hat und wann bei baulichen Veränderungen alle zahlen. Mit BGH.
- Virtuelle Eigentümerversammlung: Drei Viertel, drei Jahre, eine Präsenzpflicht bis 2028
Hybrid braucht einen Mehrheitsbeschluss, rein virtuell drei Viertel und höchstens drei Jahre. Was bis 2028 gilt und wie Sie online teilnehmen.
- Protokoll der Eigentümerversammlung: Was hineingehört und warum Sie nicht warten sollten
Was ins Protokoll der Eigentümerversammlung gehört, wer unterschreibt, wie schnell es kommen muss und was Sie bei Fehlern tun. Mit Beschluss-Sammlung.
- Umlaufbeschluss per E-Mail: Wann er gilt und was das BGH-Urteil von 2026 klärt
Umlaufbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG: Zustimmung aller in Textform, Mehrheit nur per Absenkungsbeschluss, Fehlerfolgen nach BGH 2026 und Anfechtungsfrist.
- Eigentümerversammlung ohne Verwalter selbst organisieren
Kein Verwalter oder er lädt nicht ein? Wer die Eigentümerversammlung einberufen darf, wie Sie Adressen, Frist und Protokoll regeln und wann der Notar nötig ist.
Fertige Vorlagen zum Thema
- Keine Zeit für die Eigentümerversammlung? Vollmacht als Vorlage
Wer an der Eigentümerversammlung nicht teilnimmt und niemanden bevollmächtigt, gibt keine Stimme ab: Beschlossen wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Mit dieser Vorlage lassen Sie sich vertreten, nach Ermessen der vertretenden Person oder mit Ihren Weisungen je Tagesordnungspunkt. Als Word-Datei, PDF oder Text.
- Neue Verwaltung gewählt: Niederschrift der Eigentümerversammlung als Vorlage
Die neue Verwaltung muss ihre Bestellung nachweisen können, gegenüber dem Grundbuchamt sogar in öffentlich beglaubigter Form. Dafür genügt die Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit beglaubigten Unterschriften (§ 26 Abs. 4 WEG). Mit dieser Vorlage halten Sie die Beschlüsse zum Verwalterwechsel so fest, dass dieser Nachweis gelingt. Als Word-Datei, PDF oder Text.
- Verwaltung abwählen: Einladung zur Eigentümerversammlung als Vorlage
Ein vergessener Eigentümer oder ein fehlender Tagesordnungspunkt gefährdet die Beschlüsse zum Verwalterwechsel. Mit dieser Vorlage laden Sie alle Eigentümer form- und fristgerecht ein, mit Tagesordnung, Beschlussvorschlägen und Vollmacht. Als Word-Datei, PDF oder Text.
- Verwaltung lädt nicht ein? Einberufung der Eigentümerversammlung verlangen
Die Verwaltung beruft keine Versammlung ein, obwohl die Eigentümer zum Beispiel über einen Verwalterwechsel entscheiden wollen? Verlangen mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung in Textform unter Angabe von Zweck und Gründen, muss die Verwaltung einberufen (§ 24 Abs. 2 WEG). Mit dieser Vorlage stellen Sie das Verlangen, mit gewünschter Tagesordnung und Unterschriftenliste. Als Word-Datei, PDF oder Text.
