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WEG & VerwaltungBelege, Kontoauszüge, Verträge einsehen: E-Mail an die Verwaltung als VorlageSie wollen Rechnungen, Kontoauszüge oder Verträge Ihrer Gemeinschaft selbst sehen? § 18 Abs. 4 WEG lautet: „Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.“ Erfüllt wird der Anspruch durch die Verwaltung (BT-Drucks. 19/18791, S. 60). Mit dieser E-Mail nennen Sie die gewünschten Unterlagen und den Zeitraum, schlagen Termine vor und bitten bis zu einem Datum Ihrer Wahl um eine Terminbestätigung.WEG & VerwaltungBeschluss gefasst, nichts passiert? E-Mail an die Verwaltung als VorlageDie Eigentümerversammlung hat etwas beschlossen, aber nichts passiert? Ein Beschluss ist, sofern er nicht nichtig ist, gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist (§ 23 Abs. 4 WEG). Die Umsetzung schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; ausführen muss sie der Verwalter als ihr Organ (BGH, Urteil vom 05.07.2024, V ZR 241/23). Mit dieser E-Mail fragen Sie bei der Verwaltung nach, was bisher geschehen ist und bis wann der Beschluss umgesetzt wird, und bitten bis zu einem Datum Ihrer Wahl um Antwort.Recht & SteuernEinspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid: Brief an das Finanzamt als VorlageIm Bescheid stehen eine falsche Wohnfläche, ein falsches Baujahr oder die falsche Grundstücksart? Dann legen Sie Einspruch ein, und zwar gegen den Bescheid, der den Fehler enthält: Einwände gegen den Wert richten sich nur gegen den Grundsteuerwertbescheid, nicht gegen die darauf beruhenden Bescheide (§ 351 Abs. 2 AO). Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf; die Aussetzung der Vollziehung beantragen Sie gesondert (§ 361 AO). Dieser Brief geht an das Finanzamt in Berlin, Leipzig oder Hamburg. Gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Leipzig gibt es einen eigenen Weg, den Widerspruch.Erben & SchenkenGrundbuch nach dem Erbfall berichtigen: Antrag als Vorlage, ohne NotarMit dem Tod geht die Immobilie auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Das Grundbuch wird dadurch unrichtig, aber nicht automatisch berichtigt. Mit diesem Brief beantragen Sie als Erbe oder Miterbe beim Grundbuchamt, die Erben einzutragen: schriftlich und unterschrieben, ohne Notar, mit Erbschein in Ausfertigung, Europäischem Nachlasszeugnis oder notariellem Testament bzw. Erbvertrag samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO). Wird der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht, wird für die Eintragung der Erben keine Gebühr erhoben (KV Nr. 14110 Anm. Abs. 1 GNotKG). Die Vorlage gilt für jede Immobilie, ob Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung. Sie ist ein Muster als Word-Datei oder PDF und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.Kaufen & VerkaufenGrundbuchauszug als Eigentümer anfordern: Antrag an das Grundbuchamt als VorlageSie verkaufen, finanzieren oder brauchen für eine Behörde einen aktuellen Grundbuchauszug? Als Eigentümerin oder Eigentümer bekommen Sie ihn beim Grundbuchamt ohne weitere Begründung, mit Vollmacht des Eigentümers ebenso; wer weder Eigentümer noch bevollmächtigt noch Inhaber eines eingetragenen Rechts ist, muss ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Abs. 1 GBO). Der einfache Ausdruck kostet 10,00 €, der amtliche Ausdruck 20,00 € (GNotKG Anlage 1 KV Nr. 17000, 17001). Mit diesem Brief beantragen Sie den Auszug und auf Wunsch Kopien aus der Grundakte, die Hinweise unten nennen den Versandweg für Berlin, Leipzig und Hamburg.WEG & VerwaltungHausverwaltung reagiert nicht? E-Mail-Vorlage für eine Rückmeldung mit FristSie haben die Verwaltung angeschrieben oder angerufen und warten vergeblich auf eine Antwort? Mit dieser E-Mail wiederholen Sie Ihr Anliegen schriftlich und bitten um Rückmeldung bis zu einem Datum, das Sie selbst festlegen. Das Wohnungseigentumsgesetz nennt keine Antwortfrist; die Frist ist Ihre Bitte. Ihr Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 2 WEG), die der Verwalter vertritt (§ 9b Abs. 1 WEG). Deshalb geht die E-Mail an die Verwaltung.WEG & VerwaltungJahresabrechnung kommt nicht? E-Mail an die Verwaltung als VorlageDie Jahresabrechnung des Vorjahres ist noch nicht da? Der Verwalter hat sie nach § 28 Abs. 2 WEG aufzustellen; eine feste Frist in Monaten nennt das Gesetz nicht. Jeder Eigentümer kann die Erstellung von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen (BGH, Urteil vom 14.11.2025, V ZR 190/24). Mit dieser E-Mail fordern Sie Jahresabrechnung und Vermögensbericht an und bitten bis zu einem Datum Ihrer Wahl um einen verbindlichen Termin.WEG & VerwaltungKein Wirtschaftsplan? E-Mail an die Verwaltung als VorlageFür das Jahr liegt kein Wirtschaftsplan vor? Der Verwalter hat ihn nach § 28 Abs. 1 WEG „jeweils für ein Kalenderjahr“ aufzustellen; auf seiner Grundlage beschließen die Eigentümer die Vorschüsse, also das Hausgeld. Ein Datum dafür nennt das Gesetz nicht. Die Festsetzung der Vorschüsse gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 5 WEG), die jeder Eigentümer von der Gemeinschaft verlangen kann (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Mit dieser E-Mail fordern Sie den Plan oder einen Zeitplan an und lassen sich bestätigen, welche Vorschüsse gelten.EigentümerversammlungKeine Zeit für die Eigentümerversammlung? Vollmacht als VorlageWer an der Eigentümerversammlung nicht teilnimmt und niemanden bevollmächtigt, gibt keine Stimme ab: Beschlossen wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Mit dieser Vorlage lassen Sie sich vertreten, nach Ermessen der vertretenden Person oder mit Ihren Weisungen je Tagesordnungspunkt.WEG & VerwaltungMehr als ein Viertel will eine Versammlung? E-Mail an die Verwaltung als VorlageSie und weitere Eigentümer wollen etwas entscheiden, etwa über die Verwaltung, aber es ist keine Versammlung in Sicht? § 24 Abs. 2 WEG lautet: „Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrigen dann einberufen werden, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird.“ Mit dieser E-Mail stellen Sie das Verlangen, nennen Zweck, Gründe und die gewünschte Tagesordnung und bitten bis zu einem Datum Ihrer Wahl um die Einladung.VermietenMiete erhöhen: Vorlage für das Mieterhöhungsverlangen bis zur VergleichsmieteMit diesem Schreiben verlangen Sie vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Es enthält die gesetzlichen Mindestinhalte: Textform und Begründung (§ 558a Abs. 1 BGB), die Bezugnahme auf einen Mietspiegel oder auf drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 und 4 BGB), die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels auch bei anderer Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB), die Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 2 Satz 1 BGB) und die Wirkung der Zustimmung im Wortlaut des § 558b Abs. 1 BGB. Nicht geeignet ist es für Staffel- und Indexmiete, Modernisierungsumlage, Betriebskostenanpassung, preisgebundenen oder geförderten Wohnraum und eine vereinbarte Bruttokalt- oder Teilinklusivmiete. Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.Mietverwaltung & MieterMieter kündigt: Schreiben zu Vorabnahme, Übergabe und verspätetem AuszugZieht der Mieter nicht rechtzeitig aus, können Sie für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete verlangen (§ 546a Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist, dass Sie die Wohnung zurückhaben wollen. Mit diesem Schreiben bestätigen Sie die Kündigung mit dem Mietende, widersprechen vorab einer stillschweigenden Verlängerung, schlagen Vorabnahme und Übergabetermin vor und erklären, dass Sie auf der Rückgabe bestehen.Mietverwaltung & MieterMieter meldet einen Mangel: Vorlage für Ihre Antwort mit TerminvorschlagMit diesem Schreiben antworten Sie als Vermieter auf die Mängelanzeige Ihres Mieters (§ 536c Abs. 1 BGB). Es bestätigt den Eingang mit Datum, schlägt einen Termin und einen Ersatztermin vor, um den gemeldeten Zustand zu prüfen, bittet um Fotos und eine kurze Beschreibung, kündigt an, dass eine nötige Reparatur rechtzeitig abgestimmt wird, und zitiert dazu die Duldungspflicht des § 555a Abs. 1 BGB im Wortlaut. Es nennt einen Kontakt für Notfälle und enthält keine Aussage dazu, ob ein Mangel vorliegt, wer ihn verursacht hat oder ob und in welcher Höhe die Miete gemindert ist. Eine Variante deckt die vermietete Eigentumswohnung ab, wenn der Mangel am Gemeinschaftseigentum liegt. Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.VermietenMieter zieht ein? Wohnungsgeberbestätigung als Vorlage zum AusfüllenZieht ein Mieter ein, müssen Sie als Wohnungsgeber oder eine von Ihnen beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung, ihm den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich bestätigen (§ 19 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 BMG). Die Vorlage enthält genau die Angaben, die § 19 Abs. 3 BMG verlangt, und gilt nur für den Einzug: Einen Auszug bestätigen Sie seit dem 01.11.2016 nicht mehr. Der Mieter legt die Bestätigung bei seiner Anmeldung vor.EigentümerversammlungNeue Verwaltung gewählt: Niederschrift der Eigentümerversammlung als VorlageDie neue Verwaltung muss ihre Bestellung nachweisen können, gegenüber dem Grundbuchamt sogar in öffentlich beglaubigter Form. Dafür genügt die Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit beglaubigten Unterschriften (§ 26 Abs. 4 WEG). Mit dieser Vorlage halten Sie die Beschlüsse zum Verwalterwechsel so fest, dass dieser Nachweis gelingt.WEG & VerwaltungSchaden am Haus, Verwaltung tut nichts? E-Mail-Vorlage: Schaden melden, Frist setzenAm Haus ist ein Schaden entstanden, und die Verwaltung kümmert sich nicht? Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG), die jeder Eigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen kann (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Mit dieser E-Mail melden Sie den Schaden mit Fotos an die Verwaltung, die die Gemeinschaft vertritt (§ 9b Abs. 1 Satz 1 WEG), bitten bis zu einem Datum Ihrer Wahl um einen Plan und bieten den Zugang zu Ihrer Einheit an.Mietverwaltung & MieterUnberechtigte Mietminderung zurückweisen und Nachzahlung verlangenMit diesem Schreiben weisen Sie eine Mietminderung zurück, die Sie nach Prüfung des gemeldeten Zustands für unberechtigt (Variante A) oder für zu hoch (Variante B) halten, und fordern den offenen Betrag mit einer Aufstellung je Monat nach. Es begründet die Zurückweisung mit den gesetzlichen Voraussetzungen der Minderung (§§ 536, 536b, 536c BGB), bietet einen gemeinsamen Termin an und nennt die Folgen eines Zahlungsrückstands nur im Wortlaut von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB. Es ist keine Kündigung und keine Abrechnung über die Kaution. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein; das Schreiben ändert daran nichts, es hält aber fest, dass Sie den Mangel oder die Höhe bestreiten. Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.Kaufen & VerkaufenVerkaufsunterlagen: Checkliste für Wohnung und Haus, mit Pflicht und BezugsstelleGesetzlich vorgeschrieben ist beim Verkauf nur wenig: der Energieausweis (§ 80 Abs. 4 GModG; nicht bei kleinen Gebäuden, bei Baudenkmälern entfallen Vorlage und Übergabe, § 79 Abs. 4 GModG) und bei einer Eigentumswohnung die Zustimmung zur Veräußerung, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht (§ 12 WEG). Alles andere verlangen Käufer, Bank oder Notar in der Praxis. Offenlegen sollten Sie trotzdem, was Sie wissen: Wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf einen Haftungsausschluss nicht berufen (§ 444 BGB). Diese Checkliste nennt je Unterlage, wo Sie sie bekommen, ob sie Pflicht oder üblich ist und auf welcher Grundlage: Teil A für die Eigentumswohnung, Teil B für das Haus.WEG & VerwaltungVerwaltung abwählen: Beschlussvorschläge für Abberufung und NeubestellungEin Beschluss, dessen Gegenstand nicht in der Einladung stand, ist ungültig (§ 23 Abs. 2 WEG). Mit diesen Texten formulieren Sie die Beschlüsse zum Verwalterwechsel klar und vollständig, für die Einladung und die Niederschrift.EigentümerversammlungVerwaltung abwählen: Einladung zur Eigentümerversammlung als VorlageEin vergessener Eigentümer oder ein fehlender Tagesordnungspunkt gefährdet die Beschlüsse zum Verwalterwechsel. Mit dieser Vorlage laden Sie alle Eigentümer form- und fristgerecht ein, mit Tagesordnung, Beschlussvorschlägen und Vollmacht.EigentümerversammlungVerwaltung lädt nicht ein? Einberufung der Eigentümerversammlung verlangenDie Verwaltung beruft keine Versammlung ein, obwohl die Eigentümer zum Beispiel über einen Verwalterwechsel entscheiden wollen? Verlangen mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung in Textform unter Angabe von Zweck und Gründen, muss die Verwaltung einberufen (§ 24 Abs. 2 WEG). Mit dieser Vorlage stellen Sie das Verlangen, mit gewünschter Tagesordnung und Unterschriftenliste.Mietverwaltung & MieterWohnung zurück, sechs Monate Frist: Abnahmeprotokoll als VorlageAb dem Tag, an dem Sie die Wohnung zurückerhalten, bleiben sechs Monate, bevor Ihre Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren (§ 548 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorlage halten Sie bei der Vorabnahme und bei der Rückgabe fest, in welchem Zustand jeder Raum ist, welche Schlüssel zurückkommen und welche Zählerstände gelten, und notieren das Fristende für sich.Mietverwaltung & MieterWohnungsübergabe: Checkliste mit Fristen bis zur KautionsabrechnungAb dem Tag, an dem Sie die Wohnung zurückerhalten, bleiben Ihnen sechs Monate, bevor Ihre Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren (§ 548 Abs. 1 BGB). Diese Checkliste führt Sie von der Kündigung des Mieters bis zur Betriebskostenabrechnung: jeder Schritt mit Zeitpunkt, Frist und Grundlage, zum Eintragen Ihrer Daten und Abhaken.
