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Mietspiegel Bad Kreuznach

Einfacher Mietspiegel Bad Kreuznach hat 54.347 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegelanpassung 2025 für das Gebiet der Stadt Bad Kreuznach
HerausgeberStadt Bad Kreuznach mit Miet- und Pachtverein Bad Kreuznach e.V. und Haus & Grund Bad Kreuznach e.V.
Gültig ab01.07.2025
Stichtag der Daten01.07.2025
Einwohner54.347 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Laut Stadt einfacher Mietspiegel, gemäß § 558c Abs. 1 BGB von Stadt und Verbänden anerkannt; Anpassung auf Stichtag 01.07.2025, gilt seit 01.07.2025. Online-Rechner verfügbar.

Quelle der Einstufung: www.bad-kreuznach.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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