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Mietspiegel Grevenbroich

Einfacher Mietspiegel Grevenbroich hat 65.605 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen
HerausgeberHaus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e. V. und Mieterbund Neuss
Kostenkostenlos als Download; gedruckt 3,00 Euro Schutzgebühr
Einwohner65.605 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Gemeinsamer Mietspiegel für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen, von Vermieter- und Mieterverein erstellt; Typ nicht ausdrücklich genannt. Stand und Gültigkeit in amtlicher Quelle nicht belegt; der direkte PDF-Link im Bürgerportal war nicht auslesbar.

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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