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Mietspiegel Neubrandenburg

Qualifizierter Mietspiegel Neubrandenburg hat 59.494 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel Neubrandenburg 2025 - 2027
HerausgeberArbeitsgruppe Mietspiegel der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Gültig ab01.07.2025
Gültig bis30.06.2027
Stichtag der Daten31.10.2024
Einwohner59.494 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB auf Basis einer Vermieterbefragung (Stichtag 31.10.2024); der Mietspiegel 2024–2026 wurde außer Kraft gesetzt.

Quelle der Einstufung: www.neubrandenburg.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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