Mietspiegel Neubrandenburg
Qualifizierter Mietspiegel Neubrandenburg hat 59.494 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel Neubrandenburg 2025 - 2027 |
| Herausgeber | Arbeitsgruppe Mietspiegel der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg |
| Gültig ab | 01.07.2025 |
| Gültig bis | 30.06.2027 |
| Stichtag der Daten | 31.10.2024 |
| Einwohner | 59.494 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB auf Basis einer Vermieterbefragung (Stichtag 31.10.2024); der Mietspiegel 2024–2026 wurde außer Kraft gesetzt.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.neubrandenburg.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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