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Mietspiegel in Mecklenburg-Vorpommern

5 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben mehr als 50.000 Einwohner und müssen deshalb einen Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 4 BGB). Davon qualifiziert: 5, einfach: 0.

GemeindeMietspiegelGültig ab
Rostockqualifiziert01.05.2026
Schwerinqualifiziert01.01.2026
Neubrandenburgqualifiziert01.07.2025
Greifswaldqualifiziert01.03.2026
Stralsundqualifiziert01.01.2026

Stand der Prüfung: 29.09.2026. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Alle Bundesländer

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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