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Mietspiegel Schwerin

Qualifizierter Mietspiegel Schwerin hat 97.922 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2026/2027 der Landeshauptstadt Schwerin
HerausgeberArbeitskreis Mietspiegel / Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin
Gültig ab01.01.2026
KostenSchutzgebühr 1 Euro
Einwohner97.922 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Vom Arbeitskreis Mietspiegel am 18.12.2025 einstimmig beschlossen, ab 01.01.2026 für zwei Jahre wirksam; ausgewertet wurden Mieten aus dem Zeitraum 01.09.2019 bis 31.08.2025. Ein genaues Enddatum ist nicht genannt.

Quelle der Einstufung: www.schwerin.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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