Mietspiegel Greifswald
Qualifizierter Mietspiegel Greifswald hat 56.154 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietspiegel 2026 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
| Herausgeber | Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
| Gültig ab | 01.03.2026 |
| Gültig bis | 29.02.2028 |
| Stichtag der Daten | 01.08.2025 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 56.154 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Erster qualifizierter Mietspiegel der Stadt, gilt rückwirkend ab 01.03.2026 und löst den einfachen Mietspiegel 2024 ab; am 27.04.2026 anerkannt. Kostenfreie Broschüre in limitierter Auflage im Rathaus und Stadthaus.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.greifswald.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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