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Mietspiegel Rostock

Qualifizierter Mietspiegel Rostock hat 204.929 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2026
HerausgeberHanse- und Universitätsstadt Rostock
Gültig ab01.05.2026
Gültig bis30.04.2028
Stichtag der Daten01.07.2025
Einwohner204.929 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Anpassung des qualifizierten Mietspiegels 2024 per Stichprobe (Stichtag der Befragung 01.07.2025); von Mieter- und Vermietervertretern anerkannt, von der Bürgerschaft am 22.04.2026 beschlossen. Online-Rechner kostenfrei.

Quelle der Einstufung: rathaus.rostock.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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