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Mietspiegel Dresden

Qualifizierter Mietspiegel Dresden hat 562.764 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungDresdner Mietspiegel 2025
HerausgeberLandeshauptstadt Dresden, Sozialamt
Gültig ab01.01.2025
Gültig bis31.12.2026
Stichtag der Daten01.04.2024
KostenPDF kostenlos; Druckbroschüre 2,00 Euro Schutzgebühr
Einwohner562.764 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel, von Mieter- und Vermieterverbänden anerkannt; gilt laut dresden.de vom 01.01.2025 bis 31.12.2026, ab 2027 wird ein neuer Mietspiegel veröffentlicht. Erhoben wurden die zum 01.04.2024 gezahlten Mieten. Online-Mietspiegelrechner auf dresden.de.

Quelle der Einstufung: www.dresden.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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