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Mietspiegel Salzgitter

Einfacher Mietspiegel Salzgitter hat 104.433 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungEinfacher Mietspiegel Salzgitter 2025 (Fortschreibung)
HerausgeberStadt Salzgitter
Gültig ab01.06.2025
Einwohner104.433 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Fortschreibung des einfachen Mietspiegels 2023 (Erhebungsstichtag 01.12.2022) per Preisindex auf Dezember 2024; Neuerstellung mit neuer Erhebung ab Dezember 2026 für einen Mietspiegel 2027 geplant.

Quelle der Einstufung: www2.salzgitter.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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