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Mietspiegel München

Qualifizierter Mietspiegel München hat 1.505.036 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für München 2025
HerausgeberLandeshauptstadt München, Sozialreferat
Kostenkostenlos
Einwohner1.505.036 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Vom Stadtrat am 26.03.2025 als qualifiziert anerkannt; Broschüre kostenlos in der Stadtinformation und im Amt für Wohnen und Migration, online als Berechnungsprogramm. München erstellt den Mietspiegel alle zwei Jahre neu.

Quelle der Einstufung: stadt.muenchen.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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