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Mietspiegel Ravensburg

Qualifizierter Mietspiegel Ravensburg hat 50.549 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel von Ravensburg 2024
HerausgeberStadt Ravensburg
Gültig ab01.03.2024
KostenPDF online; Ausdruck beim Bürgeramt 7,50 Euro
Einwohner50.549 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Fortschreibung 2024, als qualifiziert anerkannt; zweijähriger Turnus damit abgelaufen. Laut Stadt wird der neue Mietspiegel zum 1. Oktober 2026 veröffentlicht.

Quelle der Einstufung: www.ravensburg.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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