Mietspiegel in Saarland
Eine Gemeinde in Saarland hat mehr als 50.000 Einwohner und muss deshalb einen Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 4 BGB). Davon qualifiziert: 1, einfach: 0.
| Gemeinde | Mietspiegel | Gültig ab |
|---|---|---|
| Saarbrücken | qualifiziert | 01.01.2026 |
Stand der Prüfung: 29.09.2026. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Alle Bundesländer
