Mietspiegel Lörrach
Kein Mietspiegel Lörrach hat 51.274 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Kein Mietspiegel |
|---|---|
| Einwohner | 51.274 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Die Stadt Lörrach gibt an: Für die Stadt Lörrach existiert zum jetzigen Zeitpunkt kein offizieller Mietspiegel. Hinweise auf eine laufende Erstellung wurden auf der Stadtseite nicht gefunden.
Quelle der Einstufung: www.loerrach.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ohne Mietspiegel können Sie eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit einer Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem begründeten Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder mit drei vergleichbaren Wohnungen begründen (§ 558a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BGB). Gibt es keinen Mietspiegel, der die gesetzlichen Anpassungsregeln einhält, kann auch ein veralteter Mietspiegel oder der Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden (§ 558a Abs. 4 Satz 2 BGB).
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