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Mietspiegel Hürth

Einfacher Mietspiegel Hürth hat 61.732 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet von Hürth 2026 (Stand Mai 2026)
HerausgeberRheinische Immobilienbörse e. V. mit Mieterverein Köln, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Hürth, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein und Stadtverwaltung Hürth
KostenPDF kostenlos (Einzelpreis 0,00 Euro); gedruckt 3,50 Euro Schutzgebühr bei Abholung
Einwohner61.732 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (so in der Dokumentation), Stand Mai 2026.

Quelle der Einstufung: www.rheinische-immobilienboerse.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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