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Mietspiegel Koblenz

Qualifizierter Mietspiegel Koblenz hat 113.020 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungKoblenzer Mietspiegel 2025/2026
HerausgeberStadtverwaltung Koblenz, Kommunalstatistik und Stadtforschung
Gültig ab01.01.2025
Gültig bis31.12.2026
Stichtag der Daten30.06.2024
Kostenkostenlos online; gedruckt 6 Euro im Bürgeramt (Versand zzgl. 2 Euro)
Einwohner113.020 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Vom Stadtrat und den Interessenverbänden als qualifiziert anerkannt; Aktualisierung des 2022 neu erstellten Mietspiegels. Erhebung für den Nachfolger 2026 ist abgeschlossen. Online-Rechner verfügbar.

Quelle der Einstufung: www.koblenz.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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