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Mietspiegel Ulm

Qualifizierter Mietspiegel Ulm hat 130.288 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel 2025 für Ulm und Neu-Ulm
HerausgeberStädte Ulm und Neu-Ulm
Gültig ab12.11.2025
Gültig bis11.11.2027
Kostenkostenlos
Einwohner130.288 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Gemeinsamer Mietspiegel mit Neu-Ulm (Bayern); Indexfortschreibung des Mietspiegels 2023 durch das EMA-Institut, mit Zustimmung von Mieterverein Ulm/Neu-Ulm und Haus- und Grundeigentümer-Verein Ulm; gilt vom 12.11.2025 bis 11.11.2027.

Quelle der Einstufung: www.ulm.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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