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Mietspiegel Hagen

Qualifizierter Mietspiegel Hagen hat 189.983 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel der Stadt Hagen 2025 für frei finanzierte Wohnungen
HerausgeberStadt Hagen, erstellt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hagen
Gültig ab01.10.2025
KostenPDF kostenlos; Druckexemplar 10 Euro
Einwohner189.983 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel (Regressionsmietspiegel) laut Mietspiegel, gültig ab 01.10.2025. Die Stadtseite hagen.de nannte beim Abruf noch den Stand 2023 und verweist auf den Gutachterausschuss.

Quelle der Einstufung: www.gars.nrw

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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