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Mietspiegel Castrop-Rauxel

Einfacher Mietspiegel Castrop-Rauxel hat 72.353 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2025 der Stadt Castrop-Rauxel
HerausgeberStadt Castrop-Rauxel, Bereich Vermessung und Geoinformation (mit Mieter- und Vermieterverbänden)
Gültig ab01.04.2025
Kostenkostenlos
Einwohner72.353 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Der bisherige qualifizierte Mietspiegel 2023 wird unverändert als einfacher Mietspiegel fortgeführt, veröffentlicht zum 01.04.2025; gedruckt kostenlos im Rathaus. Die Stadt befragt derzeit für einen neuen Mietspiegel.

Quelle der Einstufung: www.castrop-rauxel.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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