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Mietspiegel Bad Salzuflen

Qualifizierter Mietspiegel Bad Salzuflen hat 53.807 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel der Stadt Bad Salzuflen 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen
HerausgeberStadt Bad Salzuflen
Stichtag der Daten01.09.2025
Kostenkostenlos
Einwohner53.807 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 per Verbraucherpreisindex (rund plus 4,07 Prozent), am 08.01.2026 von den Interessenverbänden anerkannt, Stichtag 1. September 2025. Gültigkeitsbeginn nicht ausdrücklich genannt. Online-Rechner der Stadt.

Quelle der Einstufung: www.stadt-bad-salzuflen.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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