Mietspiegel Mönchengladbach
Einfacher Mietspiegel Mönchengladbach hat 267.176 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Einfacher Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel Mönchengladbach 2026 |
| Herausgeber | Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel Mönchengladbach (Stadt Mönchengladbach, Haus- und Grundbesitzerverein, Mieterverband Niederrhein, Gutachterausschuss) |
| Gültig ab | 01.05.2026 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 267.176 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Der Mietspiegel sagt selbst, dass er nicht als qualifizierter Mietspiegel gilt; neu mit Regressionsmodell und Online-Mietwertrechner. Gilt bis zur Veröffentlichung des nächsten Mietspiegels (für 2028 geplant).
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.moenchengladbach.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.
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