Eigentümer-Ratgeberpräsentiert von A1 Asset OneBeratung anfragen

Mietspiegel Rheine

Qualifizierter Mietspiegel Rheine hat 77.552 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel der Stadt Rheine, Stand 1. Juli 2026
HerausgeberStadt Rheine, Bereich Grundstücksbewertung (mit Gutachterausschuss, Unternehmerkreis Wohnungswirtschaft, Haus & Grund Rheine und Mieterverein Münster)
Gültig ab01.07.2026
Kostenkostenlos
Einwohner77.552 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel 2024 per Verbraucherpreisindex zum 01.07.2026 fortgeschrieben (plus 4,4 Prozent), am 22.07.2026 beschlossen.

Quelle der Einstufung: www.rheine.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

Angebot von A1 Asset One

Persönliche Beratung für Ihre Immobilie

Unverbindlich, Rückmeldung so schnell wie möglich.

Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

Beratung anfragenA1 Asset One anrufen: 030 31192101