Mietspiegel Kassel
Qualifizierter Mietspiegel Kassel hat 196.799 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Kassel 2026 |
| Herausgeber | Magistrat der Stadt Kassel, Amt für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement |
| Gültig ab | 01.01.2026 |
| Gültig bis | 31.12.2027 |
| Einwohner | 196.799 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2025); vom Magistrat anerkannt. Online-Rechner verfügbar.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.kassel.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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