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Mietspiegel Lünen

Qualifizierter Mietspiegel Lünen hat 85.844 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungLüner Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum, gültig ab 01.07.2026
HerausgeberStadt Lünen mit der Mietspiegelrunde Lünen (u. a. DMB Mieterbund Dortmund)
Gültig ab01.07.2026
Stichtag der Daten31.12.2025
Kostenkostenlos
Einwohner85.844 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Von allen beteiligten Interessenvertretungen als qualifizierter Mietspiegel anerkannt; Umfrage zum Stichtag 31.12.2025. Online-Mietspiegelrechner der Stadt.

Quelle der Einstufung: www.luenen.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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