Mietspiegel Aachen
Qualifizierter Mietspiegel Aachen hat 263.703 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Aachen 2026 |
| Herausgeber | Stadt Aachen (Arbeitskreis Mietspiegel) |
| Gültig ab | 01.01.2026 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 263.703 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Fortschreibung per Stichprobe, am 27.10.2025 von den Interessenvertretern als qualifiziert anerkannt, in Kraft ab 01.01.2026 für zwei Jahre. Der Text des Serviceportals nennt noch den Mietspiegel vom 01.01.2024, die Datei 2026 steht dort aber bereit.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: serviceportal.aachen.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel
