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Mietspiegel Bottrop

Einfacher Mietspiegel Bottrop hat 118.482 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Bottrop nach dem Stand vom 01. Januar 2025
HerausgeberStadt Bottrop, Abteilung Grundstückswertermittlung (mit Interessenvertretern)
Stichtag der Daten01.01.2025
Kostenkostenlos
Einwohner118.482 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558c BGB (einfacher Mietspiegel), Betrachtungszeitraum 2019 bis 2024.

Quelle der Einstufung: www.bottrop.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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