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Mietspiegel Darmstadt

Qualifizierter Mietspiegel Darmstadt hat 168.253 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026
HerausgeberWissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Wohnungswesen
Stichtag der Daten01.11.2025
Kostenkostenlos online; gedrucktes Exemplar 2,00 Euro Schutzgebühr (mit Teilhabekarte kostenfrei)
Einwohner168.253 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Neuerstellung durch das IWU, vom Magistrat am 10.06.2026 beschlossen. Online-Mietspiegelberechnung auf darmstadt.de.

Quelle der Einstufung: www.darmstadt.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

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