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Mietspiegel Marl

Einfacher Mietspiegel Marl hat 86.899 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Marl, Stand 01.04.2026
HerausgeberStadt Marl, Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung (mit Interessenvertretern)
Gültig ab01.04.2026
Gültig bis31.03.2028
Kostenkostenlos
Einwohner86.899 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Die Dokumentation beruft sich auf die Regeln für einfache Mietspiegel (§§ 3 bis 5 MsV). Ohne Einigung über eine Fortschreibung bleibt er bis 30.06.2028 gültig.

Quelle der Einstufung: marl.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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