Mietspiegel Freiburg im Breisgau
Qualifizierter Mietspiegel Freiburg im Breisgau hat 238.299 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Qualifizierter Freiburger Mietspiegel 2025/2026 |
| Herausgeber | Stadt Freiburg im Breisgau |
| Gültig ab | 01.01.2025 |
| Gültig bis | 31.12.2026 |
| Kosten | kostenlos (PDF und Online-Rechner); Broschüre bei Abholung 7,50 Euro |
| Einwohner | 238.299 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Gültigkeit laut Pressemitteilung https://www.freiburg.de/pb/2628118.html (17.07.2026). Der Gemeinderat hat am 14. Juli 2026 die Fortschreibung beschlossen; sie erfolgt per Indexierung, Beschlussfassung im Dezember, der fortgeschriebene Mietspiegel soll ab 1. Januar 2027 gelten.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.freiburg.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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