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Mietspiegel Freiburg im Breisgau

Qualifizierter Mietspiegel Freiburg im Breisgau hat 238.299 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Freiburger Mietspiegel 2025/2026
HerausgeberStadt Freiburg im Breisgau
Gültig ab01.01.2025
Gültig bis31.12.2026
Kostenkostenlos (PDF und Online-Rechner); Broschüre bei Abholung 7,50 Euro
Einwohner238.299 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Gültigkeit laut Pressemitteilung https://www.freiburg.de/pb/2628118.html (17.07.2026). Der Gemeinderat hat am 14. Juli 2026 die Fortschreibung beschlossen; sie erfolgt per Indexierung, Beschlussfassung im Dezember, der fortgeschriebene Mietspiegel soll ab 1. Januar 2027 gelten.

Quelle der Einstufung: www.freiburg.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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