Mietspiegel Bergheim
Einfacher Mietspiegel Bergheim hat 61.976 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Einfacher Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet von Bergheim 2026 (Stand Mai 2026) |
| Herausgeber | Rheinische Immobilienbörse e. V. mit Mieterverein Köln, Kreisstadt Bergheim, Haus und Grund Bergheim und Kölner Haus- und Grundbesitzerverein |
| Kosten | PDF kostenlos (Einzelpreis 0,00 Euro); gedruckt 3,50 Euro Schutzgebühr bei Abholung |
| Einwohner | 61.976 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (so in der Dokumentation), Stand Mai 2026, Aktualisierung alle zwei Jahre.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.rheinische-immobilienboerse.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.
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