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Mietspiegel Ratingen

Einfacher Mietspiegel Ratingen hat 88.914 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel Stadt Ratingen gültig ab 1. August 2026
HerausgeberHaus und Grund Düsseldorf und Umgebung e. V. und Mieterverein Düsseldorf e. V.
Gültig ab01.08.2026
KostenSchutzgebühr 4,00 Euro bei Haus und Grund (PDF oder Druck zzgl. Versand)
Einwohner88.914 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Von Vermieter- und Mieterverein gemeinsam erstellt; ein Hinweis auf qualifiziert fehlt, daher als einfacher Mietspiegel eingeordnet (Typ nicht ausdrücklich genannt). Keine eigene Mietspiegelseite der Stadt Ratingen gefunden.

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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