Mietspiegel Karlsruhe
Qualifizierter Mietspiegel Karlsruhe hat 309.247 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Karlsruher Mietspiegel 2025 |
| Herausgeber | Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung |
| Gültig ab | 01.01.2025 |
| Gültig bis | 31.12.2026 |
| Kosten | PDF online; gebundene Broschüre 7,50 Euro zzgl. 7 % MwSt. (bei Versand plus 1,80 Euro Porto) |
| Einwohner | 309.247 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Gilt nur für das Karlsruher Stadtgebiet; erstmals auch für möblierten Wohnraum anwendbar. Läuft Ende 2026 aus.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: web1.karlsruhe.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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