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Mietspiegel Stuttgart

Qualifizierter Mietspiegel Stuttgart hat 609.365 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel 2025/2026 der Landeshauptstadt Stuttgart
HerausgeberLandeshauptstadt Stuttgart (Statistisches Amt und Amt für Stadtplanung und Wohnen)
Gültig ab01.01.2025
Gültig bis31.12.2026
Kostenkostenlos (PDF); gedruckt 7 Euro Schutzgebühr
Einwohner609.365 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Bildet die ortsübliche Vergleichsmiete zum Erhebungsmonat April 2024 ab. Läuft Ende 2026 aus, Nachfolger 2027/2028 zu erwarten.

Quelle der Einstufung: www.stuttgart.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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