Mietspiegel Bochum
Qualifizierter Mietspiegel Bochum hat 358.880 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel Bochum 2025 bis 2027 |
| Herausgeber | Stadt Bochum mit dem Arbeitskreis Mietspiegel |
| Gültig ab | 01.04.2025 |
| Gültig bis | 31.03.2027 |
| Einwohner | 358.880 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Qualifizierter Mietspiegel für 1. April 2025 bis maximal 31. März 2027; Eigentümerbefragung Juli 2024. Die Stadt erarbeitet den nächsten qualifizierten Mietspiegel, Befragung ab 14.09.2026.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: www.bochum.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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