Eigentümer-Ratgeberpräsentiert von A1 Asset OneBeratung anfragen

Mietspiegel Bochum

Qualifizierter Mietspiegel Bochum hat 358.880 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel Bochum 2025 bis 2027
HerausgeberStadt Bochum mit dem Arbeitskreis Mietspiegel
Gültig ab01.04.2025
Gültig bis31.03.2027
Einwohner358.880 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Qualifizierter Mietspiegel für 1. April 2025 bis maximal 31. März 2027; Eigentümerbefragung Juli 2024. Die Stadt erarbeitet den nächsten qualifizierten Mietspiegel, Befragung ab 14.09.2026.

Quelle der Einstufung: www.bochum.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

Angebot von A1 Asset One

Persönliche Beratung für Ihre Immobilie

Unverbindlich, Rückmeldung so schnell wie möglich.

Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

Beratung anfragenA1 Asset One anrufen: 030 31192101