Mietspiegel Eschweiler
Einfacher Mietspiegel Eschweiler hat 57.573 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Einfacher Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Eschweiler 2026/2027 |
| Herausgeber | Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Eschweiler e. V. und Mieterschutzverein für Aachen und Umgebung e. V. unter Mitwirkung der Stadt Eschweiler |
| Gültig ab | 01.01.2026 |
| Gültig bis | 31.12.2027 |
| Kosten | kostenlos |
| Einwohner | 57.573 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Gilt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027; Typ nicht ausdrücklich genannt, daher als einfach eingeordnet. Auf eschweiler.de wurde keine Mietspiegelseite gefunden.
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Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.
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