Mietspiegel Oldenburg (Oldb)
Qualifizierter Mietspiegel Oldenburg (Oldb) hat 177.055 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).
| Art | Qualifizierter Mietspiegel |
|---|---|
| Bezeichnung | Mietspiegel Oldenburg 2025 – Fortschreibung |
| Herausgeber | Stadt Oldenburg (Oldb), Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Klimaanpassung |
| Gültig ab | 11.10.2025 |
| Stichtag der Daten | 01.01.2025 |
| Einwohner | 177.055 (Stand 31.12.2025) |
| Zuletzt geprüft | 28.09.2026 |
Stichprobenbasierte Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2023; vom Rat und den Interessenvertretern anerkannt. Broschüre nennt gültig ab 11.10.2025, die Stadtseite 10.10.2025.
Zum amtlichen MietspiegelDownload oder Bestellung beim Herausgeber
Quelle der Einstufung: serviceportal.oldenburg.de
Was das für eine Mieterhöhung bedeutet
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).
Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).
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