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Mietspiegel Rastatt

Qualifizierter Mietspiegel Rastatt hat 50.753 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungRastatter Mietspiegel 2025/2026
HerausgeberStadt Rastatt
Gültig ab01.04.2025
Gültig bis31.12.2026
Kostenkostenlos
Einwohner50.753 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Neu erstellter qualifizierter Mietspiegel; Broschüre mit Lagekarte kostenlos im Bürgerbüro, Download und Online-Rechner über die von der Stadt verlinkte Seite mietspiegel-rastatt.de. Läuft Ende 2026 aus.

Quelle der Einstufung: www.rastatt.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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