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Mietspiegel Herne

Qualifizierter Mietspiegel Herne hat 156.266 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel 2025 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Herne
HerausgeberStadt Herne, Fachbereich Vermessung und Kataster (mit Interessenvertretern)
Gültig ab01.01.2025
Gültig bis31.12.2026
Stichtag der Daten01.01.2024
Kostenkostenlos
Einwohner156.266 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Erster qualifizierter Herner Mietspiegel, gültig ab 1. Januar 2025, Erhebungsstand 1. Januar 2024; nur als PDF. Anpassung nach zwei Jahren vorgesehen.

Quelle der Einstufung: serviceportal.herne.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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