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Mietspiegel Troisdorf

Qualifizierter Mietspiegel Troisdorf hat 75.742 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtQualifizierter Mietspiegel
BezeichnungQualifizierter Mietspiegel 2025 der Stadt Troisdorf
HerausgeberStadt Troisdorf, Wohnungsamt
Gültig ab01.10.2025
Kostenkostenlos
Einwohner75.742 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Neuer qualifizierter Mietspiegel ab 1. Oktober 2025; Vergleichsmiete per Online-Rechner der Stadt berechenbar (verlinkt auf der Stadtseite). Eine PDF-Datei war auf der Seite nicht verlinkt.

Quelle der Einstufung: www.troisdorf.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB). Wird er alle zwei Jahre angepasst und nach vier Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 2 und 3 BGB).

Enthält er Angaben für Ihre Wohnung, müssen Sie diese in einem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB).

Passend dazu

Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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Porträt von Lotte Grundmann, KI-Assistentin

Lotte GrundmannKI-Assistentin des Eigentümer-Ratgebers

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