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Mietspiegel Viersen

Einfacher Mietspiegel Viersen hat 78.227 Einwohner und gehört damit zu den Gemeinden, für die ein Mietspiegel zu erstellen ist (§ 558c Abs. 4 BGB).

ArtEinfacher Mietspiegel
BezeichnungMietspiegel der Stadt Viersen, gültig ab 01.01.2025
HerausgeberStadt Viersen (vereinbart zwischen Mieterverband Niederrhein und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Viersen)
Gültig ab01.01.2025
KostenPDF kostenlos; gedruckt 1,50 Euro bei Abholung, 3,00 Euro per Post
Einwohner78.227 (Stand 31.12.2025)
Zuletzt geprüft28.09.2026

Laut Stadt ein einfacher Mietspiegel (21. Fortschreibung), am 28.11.2024 vom Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen.

Quelle der Einstufung: www.viersen.de

Was das für eine Mieterhöhung bedeutet

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c Abs. 1 BGB). Sie können ein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); enthält er Spannen, genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Die gesetzliche Vermutung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) gilt für ihn nicht.

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Wir verlinken nur auf die amtlichen Veröffentlichungen und übernehmen keine Tabellen. Maßgeblich ist der Mietspiegel beim Herausgeber. Die Angaben informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Mietspiegel

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